Autofahrer müssen bald mehr bezahlen

BENZINAUFSCHLAG Soll die Schweiz das Pariser Klimaabkommen einhalten, ist eine Verteuerung des Treibstoffs kaum vermeidbar.  

Nächste Woche wird sich der Nationalrat über das CO.-Gesetz beugen. Ausgangspunkt ist das Klimaübereinkommen von Paris, das die Schweiz im Oktober 2017 ratifizierte. Damit verpflichtet sich unser Land, seine Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. In seiner Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO.-Gesetzes legt der Bundesrat dar, wie diese Verpflichtung auf nationaler Ebene konkretisiert werden soll. Der Bundesrat will den Übergang zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft weiter vorantreiben und dabei auf bewährte Instrumente setzen. Er beabsichtigt dabei, die Instrumente in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie weiterzuführen und punktuell zu verschärfen. Dadurch sollen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 30 Prozent gesenkt werden. Maximal 20 Prozent sollen im gleichen Zeitraum über Massnahmen im Ausland erbracht werden.

Erneuerbare Treibstoffe
Im Verkehr, der über 30 Prozent der gesamten Emissionen in der Schweiz verursacht, sollen die Emissionen nach Auffassung der Landesregierung durch eine Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Treibstoffen sinken. Mindestens fünf Prozent der CO.-Emissionen im Verkehr sollen mit erneuerbaren Treibstoffen kompensiert werden. Parallel dazu ist geplant, die CO.-Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge im Einklang mit denjenigen in der Europäischen Union schrittweise weiter zu verschärfen. Der Anteil der Emissionen aus Treibstoffen, der von den Treibstoffimporteuren kompensiert werden muss, kann bis auf 90 Prozent erhöht werden, wobei mindestens 15 Prozent der CO.-Emissionen aus dem Verkehr in der Schweiz zu kompensieren sind, so der Bundesrat. Dass die Vorschläge des Bundesrats nicht bei allen Parteien auf Zustimmung stossen, davon kann kaum ausgegangen werden. Die Partei der Grünen werde sich in den Beratungen für ein griffiges CO.-Gesetz einsetzen, da dieses in der aktuellen Form völlig ungenügend sei, um das Pariser Klimaabkommen zu erreichen, schreibt sie in ihrer Medienmitteilung.

Für Klima-Zehnräppler
Gerade beim Verkehr, wo der Handlungsbedarf am grössten sei, mangle es an weitergehenden Massnahmen, heisst es weiter im Papier der Grünen. Nicht zuletzt fehlten immer noch die finanziellen Mittel für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und für globale Klimaschutzmass nahmen. Die grüne Partei werde deshalb in der Wintersession ein Postulat einreichen und schlage hier für einen Klima-Zehnräppler auf Treibstoffen vor, der rund eine Milliarde Franken pro Jahr einbringen würde. Wie dieser Vorschlag bei den anderen Parteien ankommt, bleibt abzuwarten. Bei den bürgerlichen Parteien stösst er wohl kaum auf Zustimmung. Die SP will auf die Vorlage eintreten, hält sie allerdings für verbesserungswürdig. Wo sie den Hebel ansetzen will, wird die Diskussion zeigen. Die SVP unterstützt dagegen ein Nichteintreten auf die Vorlage. Sie lehnt die Gesetzesverschärfung klar ab, deren Ziel es sei, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Der Antrag auf Nichteintreten dürfte aber chancenlos bleiben.

Die Klimaschutzmassnahmen dürften so oder so zu einer Verteuerung an der Zapfsäule führen.

Die Urek ist ehrgeizig
Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) unterstützt den Bundesrat in seinem Ansinnen, dass die Treibstoffimporteure bis 2030 die verkehrsbedingten CO.-Emissionen kompensieren müssen, geht aber noch einen Schritt weiter und verlangt, dass bis ins Jahr 2030 mindestens 20 Prozent mit inländischen Massnahmen kompensiert werden. Gleichzeitig legt eine Mehrheit der Kommission einen Maximalaufschlag von acht Rappen pro Liter Treibstoff fest. Damit weicht sie vom Entwurf des Bundesrats ab, der keine Deckelung des Preisaufschlags vorsieht. Eine Minderheit will eine Obergrenze von fünf Rappen pro Liter Treibstoff im neuen CO.-Gesetz festlegen. Andere Anträge aus dem linksgrünen Lager wollen die Klimabelastung durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren reduzieren und sehen zu diesem Zweck einen höher liegenden Deckel von 12 oder gar 20 Rappen vor. Davor ist allerdings zu warnen. Denn Aufschläge von 12 Rappen und mehr pro Liter werden mit Sicherheit zum Scheitern des CO.- Gesetzes führen.

Erdöl-Vereinigung schlägt Alarm
Auch die Erdöl-Vereinigung (EV) geht hart ins Gericht mit den Vorschlägen der nationalrätlichen Urek- Kommission. Die von ihr beschlossenen Massnahmen (Erhöhung des Ziels für Inlandkompensationen im Verkehr auf 20 Prozent und die Deckelung des damit einhergehenden Preisaufschlags auf acht Rappen) würden zu einer Verteuerung der Treibstoffe in der Schweiz führen. Ohne massentaugliche Alternativen zu den herkömmlichen Treibstoffen werde diese Verteuerung nur den Tanktourismus ins benachbarte Ausland fördern. Und EV-Geschäftsführer Roland Bilang hält fest: „Mit dem heutigen Entwurf ist ein Deckel von acht Rappen pro Liter Treibstoff wohl kaum einzuhalten.“ Die EV geht nämlich davon aus, dass der Preisaufschlag bereits 2020 zehn Rappen pro Liter und bis 2030 auf 15 Rappen pro Liter Treibstoff ansteigen könnte. Man darf gespannt sein, in welche Richtung die Diskussion hinführt. Mit Sicherheit wird es zu harten Auseinandersetzungen kommen, zu weit driften die Meinungen auseinander. Am Ende werden wohl die Stimmbürger entscheiden.

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