D: UNGELIEBTE MAUT

Gegen die Pläne Deutschlands für eine PW-Maut wird der Widerstand internationaler.

Die Absicht Berlins ist es, dass künftig ausländische Autofahrer für die Benutzung deutscher Autobahnen mehr als inländische zu bezahlen haben. © zVg.

Ungeachtet teils massiver internationaler Proteste treibt Deutschland die Pläne für eine Personenwagen-Maut (PW-Maut) weiter voran. Die deutsche Bundesregierung will am Grundsatz, wer auf Deutschlands Fernstrassen unterwegs ist, muss auch dafür zahlen, festhalten. Vor einer Woche hatte das deutsche Kabinett mehrere Gesetzesänderungen zu einer PW-Maut beschlossen. Die neuen Regelungen sehen vor, dass deutsche Autofahrer mit besonders abgasarmen Wagen stärker von steuerlichen Entlastungen bei der Kraftfahrzeugsteuer profitieren sollen. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist, dass die Fahrzeughalter in Deutschland durch eine PW-Maut finanziell nicht stärker belastet werden.

Parallel dazu legte der deutsche Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ein Konzept vor, um ebenfalls die ausländischen Autofahrer für die Autobahnbenutzung zur Kasse zu bitten. Im letzten Entwurf soll es nun sechs Varianten geben, wie Automobilisten aus dem Ausland sogenannte Kurzvignetten mit einer Dauer von zehn Tagen oder zwei Monaten erwerben können.Im Sinne eines abgestuften Systems solle dabei auch der Schadstoffausstoss berücksichtigt werden.

Ausländer würden 520 Mio. Euro zahlen

Die Pläne der deutschen Regierung sehen vor, dass die von ausländischen Automobilisten für die Autobahnnutzung geleisteten Zahlungen jährlich rund 520 Millionen Euro einbringen sollen. In einem ersten Entwurf zur Einführung einer PW-Maut war man noch von einer tieferen Zielsetzung ausgegangen, doch das Bundesverkehrsministerium begründete die Anpassung damit, dass mutmasslich mehr Ausländer als zunächst angenommen auf deutschen Strassen unterwegs sein würden.

Nun regt sich insbesondere im Ausland gegen diese Haltung massive Kritik. In deren Zentrum steht vor allem der Ansatz, dass man nun – diametral zum Schweizer Prinzip – ausländische gegenüber inländischen Autobahnbenutzern benachteiligen will. Der Widerstand gegen diese Pläne regt sich verständlicherweise namentlich in an Deutschland angrenzenden Nationen. So hatten sich noch letzte Woche gleich nach den Ankündigungen Dobrindts in Brüssel (B) unter der Führung Österreichs auf Beamtenebene Vertreter aus elf Nationen in Brüssel getroffen. Ziel der Konferenz war es, möglichst eine Allianz gegen die Maut-Pläne zu bilden und sich für das weitere Vorgehen abzusprechen.

Widerstand unter Führung Österreichs

Diese internationale Allianz steht aber laut deutschen Regierungskreisen in Widerspruch zu den beschlossenen Plänen, hatte doch das deutsche Kabinett das präsentierte revidierte Maut-Gesetz nach einer mit der EU-Kommission erzielten Ei-nigung beschlossen. Berlin geht somit davon aus, ohne nennenswerten Widerstand aus dem Ausland die PW-Maut wie geplant ab 2019 erheben zu können.

Aus Wien (A) waren in den letzten Tagen aber andere Töne zu vernehmen: Zum Beispiel Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) vertrat die Auffassung, dass auch eine Maut in dieser geänderten Form «aus der Sicht Österreichs gegen europäische Grundsätze verstösst». Er bezeichnete die geplante Abgabe klar als «Ausländer-Maut», bei welcher die ausländischen Autofahrer die Zeche zu berappen hätten. Die internationale Anti-Maut-Allianz unter der Führung Wiens behält sich deshalb nun den Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg (L) vor.

Klage der Gegner erscheint möglich

Wie Österreichs Verkehrsminister Leichtfried gegenüber Journalisten ankündigte, werden nun Österreich und Luxemburg, das ebenfalls zur Allianz gehört, «ein Gutachten in Auftrag geben, um den finalen Gesetzestext genau zu prüfen». Man behalte sich «alle rechtlich sinnvollen Mittel» vor, um gegen «unfaire Maut» vorzugehen. Dabei schloss Jörg Leichtfried auch eine entsprechende Klage nicht aus. Insbesondere dann nicht, wenn die deutschen Pläne gegen das in der EU geltende Prinzip der Gleichbehandlung verstiessen.

Nach dem Entscheid des deutschen Kabinetts und der Präsentation des neuen Gesetzesentwurfs durch Verkehrsminister Alexander Dobrindt muss sich nun das Parlament, der Bundestag, mit dieser Vorlage befassen. Ein entsprechender Parlamentsbeschluss soll voraussichtlich im März 2017 erfolgen. Ebenfalls beraten wird das Maut-Gesetz im deutschen Bundesrat, der Länderkammer. Wie aus dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) verlautete, will man diese Entscheide abwarten.

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