GUTE CHANCEN FÜR DEN NAF

Die Verkehrsvorlage NAF kommt in den Nationalrat. Dieser dürfte sich im Wesentlichen den Beschlüssen des Ständerats anschliessen.

Bei Annahme des NAF steht der Strasse mehr Geld zur Verfügung.
 © Foto: AR

Aller Voraussicht nach wird der Nationalrat in der kommenden Sommersession die Vorlage über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) debattieren. Eigentlich war die Behandlung erst gegen Ende Jahr erwartet worden. Nun aber geht es schneller voran. Das ist gut, denn es war an der Zeit, auch für die Strasse in Analogie zum öffentlichen Verkehr eine Verfassungsgrundlage zu schaffen. Jahrelang hatte der Verkehrsträger Strasse hintenanstehen müssen. Der frühere Verkehrsminister hatte ganz eindeutig seine Präferenzen gesetzt, und diese lagen nicht bei der Strasse. Dafür förderte er den öffentlichen Verkehr über alle Massen.

Die Zeiten der unbesehenen Förderung des öffentlichen Verkehrs sind heute definitiv vorbei. Jetzt sollen auch die Anliegen der Strasse zu ihrem Recht kommen. Das ist richtig, denn beide Verkehrsträger sind gleichwertig und bedingen einander.

Unbefristeter Fonds

Der NAF soll dieses Ziel ermöglichen, indem er analog zu Fabi (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) auch eine verfassungsrechtliche Grundlage erhält. Beim neuen unbefristeten Fonds handelt es sich um die Erweiterung des bestehenden Infrastrukturfonds. Der NAF dient dazu, das Nationalstrassennetz fertigzustellen, Engpässe zu beseitigen und Projekte in den Agglomerationen zu verwirklichen. Mit dem Fonds werden neben dem Ausbau neu auch Betrieb und Unterhalt finanziert. Dafür braucht es genug Geld – sonst gibt es aufgrund der steigenden Ausgaben und der sinkenden Einnahmen eine Finanzierungslücke. In seiner Botschaft hatte der Bundesrat seine Vorlage zum NAF vorgestellt.

Der Ständerat hat diesen Entwurf bei seiner Behandlung im vergangenen März im Wesentlichen übernommen und mit einigen Korrekturen ergänzt. So hat er den Benzinpreis, den der Bundesrat ursprünglich um 15 Rappen erhöhen wollte und dann angesichts des Widerstands auf 6 Rappen pro Liter reduzierte, um weitere 2 Rappen auf 4 Rappen pro Liter gesenkt. Damit können pro Jahr 250 Mio. Franken generiert werden. Die daraus entstehenden Mindereinnahmen werden aus der Bundeskasse gedeckt. Diesem Vorschlag ist auch die Verkehrskommission des Nationalrats gefolgt. Es ist anzunehmen, dass auch das Plenum des Nationalrats dagegen nicht opponiert. Des Weiteren ist geplant, die Erträge aus der Automobilsteuer (rund 400 Mio. Franken pro Jahr) in die Strassenfinanzierung fliessen zu lassen.

Der Ständerat und die Verkehrskommission des Nationalrats sind sich darin einig, den Anteil der Mineralölsteuern für den NAF in einer ersten Phase um 5 Prozent auf x (und nicht maximal) 55 Prozent und auf 60 Prozent in einer zweiten Phase nach Inkraftsetzung des Netzbeschlusses zu erhöhen. Mit diesen zusätzlichen 10 Prozent können insgesamt 250 Mio. Franken pro Jahr erwirtschaftet werden. Sodann sollen mit der geplanten Steuer für Elektrofahrzeuge ab 2020 rund 100 Mio. Franken pro Jahr in die Strassenkasse fliessen. Das wären also insgesamt etwa 750 Mio. Franken für die Belange der Strasse. Ferner steuern die Kantone weitere 60 Mio. Franken als Kompensationsbeitrag zur Finanzierung des Netzbeschlusses bei. Mit der geplanten Erhöhung der Mineralölsteuer käme man auf eine Summe von 1,06 Mia. Franken.

Zu diskutieren wäre ferner, warum die Frage einer Mehrwertsteuerabgabe von 0,1 Prozent kein Thema ist. Bei der Fabi wurde 1 Mehrwertsteuerpromille zur Finanzierung hinzugezogen, was einem Betrag von 360 Mio. Franken pro Jahr entspricht. Sollte diese Frage beim NAF nicht wenigstens erörtert werden?

Wenn die NAF-Vorlage in der ersten Sessionswoche, also noch vor der Abstimmung über die Milchkuh-Initiative vom 5. Juni behandelt würde – die Sommersession startet am 30. Mai –, dann könnte es zu einer spannenden Debatte im Nationalrat kommen. Allerdings finden die Schlussabstimmungen in den Räten erst nach dem 5. Juni statt.

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