Die Verkehrskommission des Nationalrats ist grundsätzlich der Linie des Ständerats gefolgt. Sie ist in ihrer Mehrheit wie der Ständerat dafür, an der Zweckbindung der Automobilsteuer festzuhalten. Das würde der Strasse gegen 400 Mio. Franken pro Jahr einbringen. Im Unterschied zum Ständerat möchte die Verkehrskommission mehr Planungssicherheit bei der Strasseninfrastruktur. Demgemäss soll die Zweckbindung in einer ersten Phase fix (und nicht maximal wie der Ständerat) 55 Prozent und in einer zweiten Phase nach Inkraftsetzung des Netzbeschlusses 60 Prozent betragen. Mit diesen zusätzlichen 10 Prozent können gegen 250 Mio. Franken pro Jahr generiert werden.
Was die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags angeht, schliesst sich die Mehrheit der Verkehrskommission dem Ständerat an und beharrt auf einer Erhöhung von vier Rappen pro Liter. Das entspricht einem Betrag von 200 Mio. Franken pro Jahr. Im Weiteren entschied die Kommission im Gegensatz zum Ständerat, den Teuerungsausgleich bei der Festlegung des Mineralölsteuerzuschlags zu streichen. Damit soll es weiterhin im Kompetenzbereich des Parlaments liegen, über die Höhe des Zuschlags zu befinden.
Wenn alles planmässig verläuft, kann der Nationalrat die NAF-Vorlage bereits in der Sommersession behandeln, die vom 30. Mai bis 17. Juni stattfindet.