DER COMPUTER DARF ANS STEUER

In den USA ist es zu einem wichtigen Richtungswechsel in Sachen autonomes Fahren gekommen: Die NHTSA anerkennt den Computer als Fahrer.

Google wollte endlich einmal Nägel mit Köpfen machen und hat die Behörde NHTSA zu Details eines selbstfahrenden Autos befragt.

Zuletzt hatte sich der kalifornische IT-Gigant und Suchmaschinenbetreiber Google gefragt, ob er überhaupt im richtigen Staat sich befinde – denn just der US-Bundesstaat Kalifornien, der sich bisher immer sehr progressiv in Sachen autonomes Fahren gezeigt hat, ruderte zurück und drohte mit härteren Gesetzen. Unter anderem wollte die kalifornische Behörde plötzlich immer einen fahrfähigen Menschen (mit Führerschein) mit an Bord des Autos wissen, der jederzeit in der Lage ist, das Fahrzeug zu steuern. Dies war für Google eine Hiobsbotschaft, bewirbt der IT-Konzern in seinen You­Tube-Videos doch bei seinem «Google driverless car» gerade damit, dass das Auto auch für einen Blinden viel Spass bedeuten könnte. Und ein Blinder ist im Allgemeinen nicht wirklich in der Lage, ein Fahrzeug im Notfall zu steuern …

Die neueste Nachricht von der NHTSA muss daher wie Balsam für den IT-Konzern gewesen sein, denn in ihr autonom operierendes Google-Car hat das Unternehmen grosse Hoffnungen gesteckt. Was war passiert? Google hatte eine ganze Reihe von prinzipiellen Fragen an die NHTSA (National Highway Traffic Safety Adminis­tration – die US-Verkehrssicherheitsbehörde) gestellt. Denn Google wollte endlich einmal Nägel mit Köpfen machen und hat die Behörde zu Details eines selbstfahrenden Autos befragt.

Die NHTSA antwortete und machte in ihrer Antwort klar, dass die aktuellen US-Strassenregeln weiterhin einen Menschen am Steuer voraussetzen würden. Beispielsweise müssten deswegen immer ein Lenkrad und ein Bremspedal mit an Bord sein. Doch – und das ist die «Hintertür» Nummer eins: Google dürfe eine Ausnahmeregelung beantragen. Das «Hintertürchen» Nummer zwei spielt Google sogar noch mehr in die Hände. Die Behörde schreibt: «Wenn kein menschlicher Insasse das Fahrzeug fahren kann, ist es sinnvoller, als Fahrer das anzuerkennen, was auch immer es fährt.»

Im Klartext bedeutet dies: Die Behörde akzeptiert unter Umständen einen Roboter oder Computer als Fahrer. Zahlreiche Medien feierten dies schon als Durchbruch für das autonom agierende Computerauto – allerdings wirft die jüngste Entwicklung mehr Fragen auf als sie beantwortet. Beispielsweise: Darf nur Google Ausnahmebewilligungen beantragen oder auch die Autokonzerne? Und bedeutet «Wenn kein menschlicher Fahrer das Fahrzeug fahren kann», dass eine Notsituation vorliegen muss, damit der Computer eingreifen darf? Vor allem löst diese Formulierung keineswegs die Haftungsfragen.

 

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