Gut und günstig versichert

Schweizerinnen und Schweizer bezahlen oftmals zu viel für ihre Versicherung. Wir liefern einige Spartipps.

Konsumenten können bei ihrer Autoversicherung zwischen 300 und 500 Franken pro Jahr sparen. Das war die Aussage von Firmenchef Patrick Ducret von Bonus.ch in einer AR-Reportage des vergangenen Jahres (AR 41/2020). Er schätzt, dass 80 Prozent der Schweizer Autofahrer auf niedrigere Versicherungsprämien kämen, wenn sie einige einfache Regeln befolgen würden. Wir zählen die wichtigsten Spartipps noch einmal auf.

  • Ein-Jahres-Vertrag: Die Versicherungsverkäufer versuchen oft, die Kunden zu Fünf-Jahres-Verträgen zu drängen, aber meist ist man mit einem Vertrag für ein Jahr am besten bedient. So hat man die Option zu wechseln, wenn die Konkurrenz nach Jahresfrist mit verlockenden Angeboten aufwartet. Man kann auch bessere Bedingungen für die bestehende Police aushandeln. Bietet einem der Versicherungsagent gute Konditionen für einen Fünf-Jahres-Vertrag, kann man sich immer noch eine Kündigungsfrist von einem Jahr einbauen lassen.
  • Bedürfnisse überdenken: Die Versicherungsbedürfnisse für Halter von Neuwagen sind nicht die gleichen wie für Halter von älteren Autos. Es ist nur logisch, einen neuen Wagen fürstlich zu behandeln (Vollkasko usw.), während ein Schrotthaufen sicher nicht überversichert sein muss. Schliesslich verliert jedes Fahrzeug mit den Jahren an Wert. Mit der Zeit ist es ratsam, Luxusversicherungen für Parkschäden oder Vollkasko fallen zu lassen. Der Selbstbehalt kann getrost erhöht werden, wenn der Lack nicht mehr so hell strahlt. Das gesparte Geld wird einem beim nächsten Autokauf gelegen kommen.
  • Vergleichen zahlt sich aus: Die besten Offerten bekommt der Kunde, wenn er die Versicherer gegeneinander ausspielt. Einige Minuten Recherche auf Internetportalen wie Comparis oder Bonus.ch zeigen einem die ganze Preisspanne auf. Im Extremfall ist die gleiche Deckung zum halben Preis zu haben, wenn der Kunde schriftliche Offerten bei mehreren Versicherungen einholt. Geben Sie aber Ihrem aktuellen Versicherer die Gelegenheit, mitzubieten. Wenn Sie Ihrem Versicherungsmakler ihre beste Offerte zeigen, ist er unter Zugzwang, seine besten Bedingungen vorzulegen.
  • Doppelversicherung vermeiden: Der beste und einfachste Weg, mindestens 200 Franken Prämien pro Jahr zu sparen, ist das Vermeiden von Doppelversicherungen. Die Insassenversicherung entspricht oft der Unfalldeckung, welche für alle Schweizer gilt. Wertsachen sind bereits in der Hausratsversicherung vor Verlust geschützt, falls diese aus dem Fahrzeug entwendet werden. Und wer bereits TCS- oder ACS-Mitglied ist, braucht kein Geld für eine Mobilitätsversicherung auszugeben.
  • Leasing-Ende melden: Die Versicherungsprämien für Leasing-Fahrzeuge sind meist höher. Die Versicherung geht davon aus, dass Fahrer einem Auto, das nicht ihnen gehört, weniger Sorge tragen. Wegen der höheren Ansätze ist es wichtig für den Kunden, der Versicherung das Auslaufen des Leasingvertrags umgehend zu melden. Wer an einem Fahrsicherheitstraining teilnimmt, kann das auch der Versicherung melden, was oft zu einem Nachlass auf die Prämien führt. Normalerweise gilt es dafür noch, sich beim Organisator eine Bestätigung für das Training zu besorgen
  • Vor dem melden rechnen: Für Schadensfälle mit einem Wert von weniger als 1000 Franken kann man sich den Anruf bei der Versicherung oft sparen. Denn wer als Kunde nicht von einem Bonusschutz profitieren kann, rutscht auf der Prämienleiter um vier Klassen ab und braucht mehrere Jahre ohne Schadensmeldung, um wieder auf das vorherige Prämienniveau zu kommen. Und: Im Fall, dass Sie dennoch einen Schaden anmelden, können Sie Ihren Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen nach der Vergütungszahlung kündigen.
  • Wertvolle Extras: Der Bonusschutz ist Teil der Zusatzleistungen und wird von den meisten Experten empfohlen. Für jährlich einige Dutzend Franken verzichtet die Versicherung für einen oder zwei Schadensmeldungen pro Jahr auf den Malus. Ebenfalls zu empfehlen: Schutz vor dem Belangtwerden bei schwerwiegenden Verkehrsvergehen. Mit dieser Option kommt der Fahrer nicht an die Kasse, selbst wenn er etwa ein Rotlicht missachtet hat. Achtung: Fahren unter Alkoholeinfluss fällt nicht unter diese Klausel.

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