Das Genfer Programm zum differenzierten Verkehr Stick’Air wird wohl oft inaktiv bleiben. Das ist eine der erwarteten Auswirkungen des Urteils der Genfer Justiz. Einerseits hat das Obergericht die Gültigkeit des Systems bestätigt: Der Kanton Genf hat die Befugnis, ein System für den differenzierten Verkehr einzuführen, wenn die Luftverschmutzung Spitzenwerte erreicht. Andererseits hat das Gericht die Grenzwerte für eine mögliche Aktivierung des differenzierten Verkehrs um 50 Prozent erhöht. «Die Verfassungskammer hat unzeitgemäss gehandelt, indem sie aufgrund einer 25 Jahre alten Praxis höhere Grenzwerte ansetzte als in der Luftreinhalteverordnung vorgesehen», bedauert Regierungsrat Antonio Hodgers, Vorsteher des Departements für Raumplanung.
Ein hinfälliges System?
Der Regierungsrat weiss allerdings, dass die neuen Werte möglicherweise nie erreicht werden, was wiederum das ganze System hinfällig macht. 2019 zum Beispiel überstiegen die Ozonemissionen (O3) die für sie definierte Aktivierungsschwelle (180 µg/m3) nur im Juli. Bei den Stickstoffdioxid- und Feinstaubemissionen (NO2, PM10) ist es noch gravierender: Abgesehen von einer einzigen Ausnahme wurden die Grenzwerte immer eingehalten, und die Emmissionen lagen deutlich unter den Interventionswerten (bei denen der differenzierte Verkehr aktiviert wird). «Es ist gut, dass wir die Aktivierungsschwelle mit dem Bundesgesetz in Einklang bringen konnten», erklärt Yves Gerber, Leiter der Genfer Sektion des TCS, der am Ursprung des Rekurses stand. «Letztendlich wird das System fast nie zum Einsatz kommen, ausser vielleicht während den Ozon-Peaks bei Hitzewellen im Hochsommer.» Die Verminderung der Luftverschmutzung, die seit mindestens zehn Jahren beobachtet werde, sei auf die Erneuerung des Fuhrparks mit Fahrzeugen zurückzuführen, die immer strengere Normen einhielten.
Bussen nach unten revidiert
Das ist aber nicht der einzige Erfolg des Lagers um TCS und den Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (Astag) vor Gericht. Das Obergericht hat auch die Höhe der Strafen für Zuwiderhandelnde revidiert. Sie beträgt aktuell 100 Franken für alle, die an einem Tag mit einem Luftverschmutzungsspitzenwert ein Fahrzeug mit nicht akzeptiertem oder ohne Aufkleber fahren. Das Gericht hat anerkannt, dass die Ordnungsbussenverordnung anwendbar ist, da es sich um ein Nichtbeachten eines Verkehrszeichens handelt. Jemand, der absichtlich einen vorteilhafteren Aufkleber erwirbt, verletzt hingegen das Umweltschutzgesetz. Die Busse beläuft sich hier deshalb auf 500 Franken.
Die Verfassungskammer hat auch ein Urteil über das Hinweisschild zur Kennzeichnung der Sperrzonen gefällt, dessen Rechtmässigkeit von TCS und Astag ebenfalls angefochten worden war. Auch wenn die Genfer Richter den Rekurs der beiden Verbände zurückwiesen, haben sie die Genfer Behörden angewiesen, das Bundesamt für Strassen (Astra) zu konsultieren, um die Verwendung dieses Schilds zu validieren. Für Antonio Hodgers handelt es sich dabei um eine reine Formalität: «Es ist bloss eine Anmerkung der Verfassungskammer, sie ist nicht verbindlich. Der guten Form halber hat das kantonale Amt für Verkehr beim Bundesamt für Strassen im vergangenen Herbst eine entsprechende Anfrage gestellt, und wir warten derzeit noch auf eine Antwort.» Vonseiten des TCS bedauert man, dass der Kanton Genf diesen Schritt nicht vorher unternommen hat. «Unserer Ansicht nach ist es ein schwerwiegender Fehler, den Kanton ein solches System für den Strassenverkehr unkoordiniert errichten zu lassen. Man muss in der ganzen Schweiz eine klare und gemeinsame Sprache finden!» Ganz zu schweigen davon, dass besagte Schilder, die in normalen Zeiten zusammengeklappt sind, in Zeiten hoher Luftverschmutzung von Hand aufgeklappt werden müssen. Diese Logistikkosten gehen zulasten der Steuerzahler und werden sicherlich nicht durch die Einnahmen aus dem Verkauf der Aufkleber für fünf Franken finanziert. Zumal der TCS die Genfer dazu ermutigt, die französische Umweltvignette Crit’Air zu kaufen, die in Genf ebenfalls anerkannt wird. «Frankreich hat sich dazu verpflichtet, die Genfer Vignette seinerseits anzuerkennen», versichert Antonio Hodgers. «Das Verfahren läuft derzeit.»
Halbe Siege
Der TCS gibt sich zufrieden, auch wenn er in einigen Punkten, insbesondere was die Gültigkeit des ganzen Systems betrifft, verloren hat. Entgegen seiner ursprünglichen Aussage wird er nicht vor Bundesgericht ziehen. «Wir werde das Verfahren nicht weiterziehen, da die Aktivierung des Systems nur während Belastungsspitzen zulässig ist. Wichtig ist jetzt, dass es in der Schweiz keine Städte mit dauerhaften Einschränkungen geben wird», erklärt Yves Gerber. Und auch die Genfer Behörden betrachten das Glas lieber als halb voll. «Genf ist der erste Kanton, der solche Massnahmen entwickelt», sagt Antonio Hodgers. «Das Ziel von Stick’Air wurde anerkannt.» Ist Stick’Air demnach eine weitere Genfer Eigenheit, oder wird es anderen Kantonen einen Anstoss geben? Wir werden es im Verlauf der nächsten Monate sehen, wenn das System in die Praxis umgesetzt wird.
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