Eigene Spuren für Fahrgemeinschaften?

Der Bund will das bisher wenig genutzte Carpooling fördern. Eigene Spuren sollen Fahrgemeinschaften attraktiv machen. Ein scheinbar einfacher Anreiz mit Umsetzungsschwierigkeiten.

Ein einfaches, neues Strassenschildchen soll einer alten, aber wenig genutzten Idee neuen Schub verleihen. Mitfahrgemeinschaft heisst das Signal 5.43, das laut Bundesratsbeschluss ab 1. Januar 2023 an Schweizer Verkehrswegen zum Einsatz kommen kann. Das Signal zeigt ein gut genutztes Auto, darunter gibt eine Ziffer an, wie viele Personen mindestens mitfahren müssen, damit die Nutzung einer entsprechenden Spur erlaubt ist. Strassenbauämter können die bestehende Beschilderung damit ergänzen oder sie können es, mit grösserer Schablone, auf den Asphalt sprayen. Damit würden beispielsweise gut besetzte Personenwagen auf Busspuren mit den dort oft erlaubten Velos gleichgestellt.

Die Demarche ist sympathisch, weil damit erstens für einmal etwas erlaubt und nicht verboten wird und es zweitens den sinnvollen Umgang mit den knappen Ressourcen Strassenraum und Energie begünstigt. Das Problem der fast leeren PW ist bekannt: Besonders auf dem Weg zu und von der Arbeit setzt meist lediglich ein Mensch 1.5 bis 2.5 Tonnen Material in Bewegung, um bewegt zu werden. Die mittlere Belegung liegt gemäss Bund im Pendlerverkehr bei 1.1 Personen pro Fahrzeug.

Mit Carpooling (genau besehen ist es eher ein Manpooling, denn man poolt ja die Leute) lasse sich die «innere Kapazität des Autos besser nutzen», beschreibt Thomas Rohrbach, Pressesprecher des Bundesamts für Strassen (Astra) den Gedanken hinter der neuen Signalisation. «Der Bundesrat will Fahrgemeinschaften fördern, um die Umweltbelastung und die Verkehrsüberlastung zu verringern», schreibt das Astra in seiner Pressemitteilung. Allen sei bewusst, dass dies nur eine von zahlreichen Massnahmen sei, um den Strassenraum möglichst effizient zu nutzen.

Denn Fördermassnahmen bewirken in der Regel nur kleine Bewegungen in die gewünschte Richtung und nur allmählich, gerade wenn sie auf eine doch recht grosse Verhaltensänderung von Menschen abzielen. Zudem entfaltet das Zeichnen ­eines Symbols noch keine Wirkung, die Strassenbetreiber müssten auch die Möglichkeit haben, das Signal sinnvoll einzusetzen.

Wo sind die vielen Spuren?

Der Bund als Betreiber der Nationalstrassen sieht schon einmal wenig Spielraum. «Wir haben keine Spuren auf Vorrat», hält Thomas Rohrbach fest. Tatsächlich besteht mehr Flexibilität, wenn wie in den USA auf sechs oder gar acht Spuren in eine Richtung gefahren wird. In insgesamt 17 US-Bundesstaaten gibt es Carpooling-Spuren (offiziell High-Occupancy Vehicle Lanes, HOV), teils schon seit Jahrzehnten.

Geräumig sieht es auch in den Schweizer Städten nicht aus. Schliesslich ist die Grundvoraussetzung für eine gesonderte Spur das Vorhandensein von minimal zwei Fahrspuren in eine Richtung. Und solche sind in den angeblich so bedingungslos fürs Automobil gebauten Schweizer Städten eher selten. Ausnahme: Strassenzüge mit den schon erwähnten Busspuren.

In den Städten allerdings sind Behörden und mehr noch die ÖV-Betreiber skeptisch hinsichtlich einer Öffnung der Busspuren über die Taxis und Velos hinaus. Die Stadt Bern beispielsweise schrieb auf eine Anfrage der AUTOMOBIL REVUE, mit «der Öffnung dieser Fahrbahnstreifen würde der ÖV ausgebremst». Als einzige Schweizer Stadt hat Baden AG seine Busspuren für die Benutzung mit Motorrädern frei gegeben – was vielleicht auch damit zu tun hat, dass bei Einführung dieser Regelung ein ehemaliger Motorradimporteur als Stadtpräsident im Amt war.

Basel: Nur wenige Strecken geeignet

Lange vor Einführung des neuen Signals hat man in der Stadt Basel die mögliche Einführung von Spuren für Fahrgemeinschaften gründlich geprüft. Den Anstoss gab ein Vorstoss im Parlament. Das Fazit des Regierungsrats, basierend auf einer Studie, fiel ernüchternd aus: «Die durchgeführten Analysen haben gezeigt, dass Fahrgemeinschaftsspuren auf dem städtischen Strassennetz nicht zweckmässig sind. Der mögliche Fahrzeitgewinn ist zu kurz, die negativen Effekte auf den übrigen Verkehr zu gross.» Die meisten auf Anhieb geeignet scheinenden Strassenzüge wiesen zu viele Abbiegeverbindungen auf. Nur zwei Abschnitte auf Stadtgebiet blieben übrig, auf denen Benutzer von Carpooling-Spuren maximal fünf Fahrminuten hätten einsparen können. Auf Kosten der anderen Automobilisten und teils auch des öffentlichen Verkehrs.

Einen interessanten Gedanken gegen die Förderung des Carpoolings bringt Lorenzo Bonati ein. Er ist Mediensprecher der Verkehrsdirektion der Stadt Bern, die mit besonderer Konsequenz an der Verdrängung des Autos aus dem Stadtgebiet arbeitet. «Da gemäss der neuen Verordnung auch Familienautos der Mitfahrgemeinschaft zugeordnet werden sollen, würde die Nutzung von motorisierten Fahrzeugen bei Familien de facto gefördert. Dies läuft dem übergeordneten Ziel der Verringerung der Verkehrsüberlastung und Umweltbelastung zuwider.»

Abschlägige Antworten zur Thematik gibt es auch aus Zürich und Luzern. «Keine diesbezüglichen Pläne», heisst es in Luzern. Zürich meldet ein unbestimmtes «es kann aber sein, dass wir die neue Signalisation an ausgewählten Standorten anbringen».

Neue Verbote?

Zu beachten ist, wie das neue Signal eingesetzt werden kann. Es ist als Ergänzung konzipiert, als Zusatztafel zu den Signalen «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen», «Verbot für Motorwagen» und «Busfahrbahn», ergänzt durch das Wort «ausgenommen». Das eröffnet doch auch Raum für Fantasie, wie die Städte mit der Signalisation umgehen könnten. Wie wäre es mit einem «Verbot für Motorwagen» kombiniert mit dem Signal «ausgenommen Mitfahrgemeinschaften» für die Innenstädte? So eingesetzt wäre die Carpooling-Förderung sogar ein weiteres Instrument im Folterkasten rot-grün regierter Städte.

Zu solchen journalistischen Fantasien nimmt das Astra direkt nicht Stellung, verweist aber auf den rechtlichen Rahmen: Fragliche Signalisationen seien «aus rechtlicher Sicht örtliche Verkehrsanordnungen im Sinn von Artikel 3 Absatz 4 SVG. Als solche müssen sie im öffentlichen Interesse liegen und dürfen nicht unverhältnismässig sein. Dabei müssen die zuständigen Behörden die verschiedenen in Betracht fallenden Interessen gegeneinander abwägen».

Die Signalisationsverordnung ermöglicht den Einsatz des Schildes für Mitfahrgemeinschaft übrigens auch für Parkplätze. Auf den ersten Blick eine elegante Lösung, um das Carpooling zu fördern, ohne auf breite Strassen angewiesen zu sein. Bei der Zufahrt zum Parkplatz müsste die auf dem Schild angegebene Zahl Passagiere im Auto sitzen, bei der Wegfahrt wäre dies gemäss Astra nicht von Belang. Dennoch stellt sich hier die Frage des Kontrollaufwands. Missetäter müssten ja in flagranti erwischt werden. 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.