Bald wieder Rundstreckenrennen in der Schweiz?

Die zuständige Nationalratskommission will das Uralt-Verbot auf­heben. Bereits in der Frühjahrsession könnte das Geschäft in den Rat kommen.

Es  sind gute Nachrichten, welche die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrats verbreitet. Sie beantragt, das Verbot öffentlicher Rundstreckenrennen für Motorfahrzeuge in der Schweiz aufzuheben. Mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte sie einem entsprechenden Antrag von Christian Wasserfallen (FDP/BE) und Walter Wobmann (SVP/SO) zu.

Bereits in der kommenden Frühjahrsession könnte das Geschäft im Nationalrat behandelt werden. Damit kommt endlich Bewegung in eine alte Geschichte, die im europäischen Umfeld ein Unikum darstellt. Das Verbot wurde als Folge des schweren Unfalls in Le Mans (F) im Jahr 1955 erlassen. Das ist jetzt schon mehr als ein Zweidrittel-­Jahrhundert her.

Sicherheit ist heute gewährleistet

Seither habe sich «sehr viel verändert», erklärt Mitinitiant Walter Wobmann, Präsident des Schweizerischen Motorradverbandes FMS: «Heute werden die meisten Rennen auf speziellen, permanenten Rennstrecken ausgetragen, welche für die Zuschauer sicher sind. Also nicht mehr wie früher auf öffentlichen Strassen.» Die Formulierung im Verbotsartikel 52 beziehe sich hingegen auf öffentliche Strassen und nicht ausdrücklich auf spezielle Rennstrecken.

Weiter sei zu beachten, «dass auch die Fahrzeuge, die Ausrüstung und die Ausbildung der Sportler heute ein enorm hohes Sicherheitsniveau» erreicht hätten, so Wobmann. «Auf einer modernen Rennstrecke fühlt man sich heute sicherer als im normalen Strassenverkehr.» Hinzu komme, dass auch die Sicherheit der Zuschauer gewährleistet sei. Szenen wie in Le Mans 1955, bei denen das Publikum einer akuten Gefahr ausgesetzt war, seien heute ausgeschlossen.

Kantone sollen Bewilligungen erteilen 

Unhaltbar ist für Verkehrspolitiker Wobmann weiter, dass das Rundstreckenverbot der «Diskriminierung einer ganzen Sportart» gleichkommt. Obwohl die Schweiz sehr erfolgreiche Motorsportler habe, seien die Profirennfahrer wegen des Rundstreckenverbots in der Schweiz mit einem faktischen Berufsverbot belegt, was im Grunde genommen der Verfassung widerspreche. Die Schweizer Meisterschaften müssten deshalb mit entsprechendem Aufwand im Ausland ausgetragen werden.  Der jüngste Vorstoss zur Aufhebung des Rundstreckenrennverbots hat durchaus Chancen, die parlamentarischen Hürden zu nehmen. Denn er ist absichtlich so abgefasst, dass die Schleusen nicht einfach ganz geöffnet werden, sondern dass die Kantone das letzte Wort haben. «Die Kantone sind die Bewilligungsbehörden», sagt Christian Wasserfallen. Wegen des bestehenden Verbots musste der Bund aber Ausnahmebewilligungen erteilen, etwa für die Formel-E-Rennen. «Dieser Umweg über Bundesbern ist unnötig», kritisiert Wasserfallen.

Umweltverträglicher Rennsport

Für den Berner FDP-Nationalrat ist klar, dass dem Umweltgedanken auch im Rennsport Rechnung getragen wird: «Wichtig wird auch sein, dass die Anlässe, egal welcher Rennserien, der Umweltverträglichkeit genügen sollen.» Gerade der Motorsport sei durch die Verwendung synthetischer Treibstoffe und modernster Technologien sehr innovativ. Und: «In der Schweiz ist es auch Tradi­tion, dass man, wenn immer möglich, mit dem öffentlichen Verkehr an die Grossanlässe anreist.» Der Ball liegt nun beim National- und später beim Ständerat. Es ist an den bürgerlichen Parteien und den mit Augenmass operierenden Kräften im Parlament, dafür zu sorgen, dass dieser vernünftige Vorschlag eine Mehrheit findet. Vielleicht heisst es dann schon bald wieder auch in der Schweiz: Let’s race!

Lange ist es her: In Bern fand 1954 der letzte Grand Prix in der Schweiz statt. Der Sieger hiess Juan Manuel Fangio.

Raserdelikte: Ungerechtigkeit -beseitigen

Auch abseits der Rennpisten überrascht die Verkehrskommission des Nationalrats mit positiven Signalen. So will sie die starren Regelungen der sogenannten Via-sicura-Massnahmen bei Raserdelikten aufheben. Anders als in fast jedem anderen Rechtsbereich gelten hier keine mildernde oder besondere Umstände. Dies widerspricht diametral dem modernen Rechtsverständnis. Nun will die Kommission den Gerichten wieder einen Ermessensspielraum zugestehen. Zudem soll auf eine einjährige Mindestfreiheitsstrafe verzichtet werden. Weiter soll die Mindestdauer des Führerausweisentzugs bei Raserdelikten von 24 auf sechs Monate gesenkt werden.

2 Kommentare

  1. Am 1. August reden die Politiker viel über Freiheit. Vom 2.August bis zum 31 Juli des folgenden Jahres tun sie (mit wenigen Ausnahmen) alles, um unsere Freiheiten zu beschränken. Jedenfalls kenne ich kein anderes Land auf der Welt, welches Rundstreckenrennen grundsätzlich verbietet.

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