Wenige – aber tiefgreifende – Änderungen

Mobility-Pricing, mehr ­Velowege, eigene Spuren für Fahrgemeinschaften und mehr Tempo-30-Zonen: Das kommt im Jahr 2022 verkehrspolitisch auf uns zu.

Im Oktober 2019 fanden die eidgenössischen Wahlen statt, bei denen die Grünen und Grünliberalen beträchtliche Sitzgewinne verzeichneten. Allerdings vermochten sie die Schweiz nicht komplett umzukrempeln. Das zeigt sich etwa daran, dass die Mehrheit der Stimmbürger das neue CO2-Gesetz in der Abstimmung vom 13. Juni 2021 ablehnte. Das ist ein Indiz dafür, dass die Schweizer Bürger eben doch mehrheitlich bürgerlich ticken. Verkehrspolitisch gesehen verlief das zurückliegende Jahr eher ruhig, was aber nicht bedeutet, dass die Verkehrspolitik gänzlich aus dem Fokus gerückt ist. Klimaaktivisten versuchten auch im vergangenen Jahr darauf aufmerksam zu machen, dass der motorisierte Verkehr einer der Auslöser des Klimawandels sei. Dass dieser eine Mitverantwortung an der heutigen Situation trägt, trifft wohl zu. Aber ihn zum Hauptschuldigen zu machen oder sogar seine Abschaffung zu fordern, zielt an der Realität vorbei.

Auch für das kommende Jahr stehen verkehrspolitisch voraussichtlich keine grossen Abstimmungen an. Themen gibt es trotzdem etliche, vom revidierten Strassenverkehrsgesetz über die Velowege bis zum Gotthardtunnel.

Nationalstrassen: Bauarbeiten im Gange

Bei der zweiten Gotthardröhre verläuft alles nach Fahrplan. Ende September 2021 erfolgte der offizielle Spatenstich, die Hauptarbeiten sind aber schon seit Frühling im Gange. Im kommenden Sommer beginnen die Ausbrucharbeiten. Für 2026 ist der Durchstich des Tunnels vorgesehen, ab 2029 soll der Tunnel in Betrieb genommen werden. Auf der A9 im Wallis ist die Eröffnung der Nordröhre des Tunnels Visp für diesen Frühjahr geplant und diejenige der gesamten Südumfahrung für 2024.

Beim Ausbau der A1/A5-Verzweigung Luterbach SO bis A1/A2-Verzweigung Härkingen SO, einem neuralgischen Abschnitt auf dem Nationalstrassennetz, kommt es zu Verzögerungen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) legte das Ausführungsprojekt im Mai 2018 öffentlich auf. Gegen die Plangenehmigungsverfügung vom Dezember 2020 wurde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Die Verantwortlichen halten den Baustart voraussichtlich frühestens für 2024 möglich. Dabei geht man von einer Bauzeit von insgesamt acht Jahren aus. Zu Verzögerungen kommt es im Weiteren auch beim Sanierungstunnel Belchen auf der A2. Wie bekannt, wird zur Instandsetzung der bestehenden Röhren des Belchentunnels ein Sanierungstunnel erstellt. Die Integration der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen ins übergeordnete Betriebsleitsystem beansprucht allerdings mehr Zeit als ursprünglich geplant. Daher verzögert sich die Übergabe des Sanierungstunnels an den Verkehr noch bis zum Sommer 2022.

SVG-Anpassungen: Mehr Spielraum

Der Bundesrat hat im Dezember 2021 die Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Es geht ­neben zahlreichen anderen Vorschlägen darum, den Er­messens­spielraum der Behörden und Gerichte bei Raserdelikten zu erweitern, um die Umstände des Delikts besser beurteilen und unnötige Härte vermeiden zu können. Weiter soll die Anpassung des SVG das automatisierte Fahren in der Schweiz ermöglichen. Ferner soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die Velohelmtragpflicht für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren einzuführen – die Städte Basel, Bern, Zürich und Winterthur lehnen ein solches Obligatorium aber ab. 

Bei allen Vorlagen liegt der Ball nun beim Parlament. Die Inkraftsetzung der verschiedenen Änderungen ist gestaffelt ab 2023 vorgesehen.

Veloweggesetz vor dem Abschluss

Den Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege, also den direkten Gegenentwurf zur Initiative, hatten Volk und Stände in der Abstimmung vom 23. September 2018 mehrheitlich angenommen. Der Nationalrat hat in der vergangenen Dezember-Session der Vorlage zugestimmt. Die zentralen Elemente sind eine Planungspflicht für Kantone für Velowege und eine Ersatzpflicht für aufgehobene Wege. Das Verbandsbeschwerderecht war jedoch im Nationalrat wie zuvor im Ständerat chancenlos. Nun geht es darum, dass der Ständerat die vom Nationalrat vorgenommenen Retuschen übernimmt, damit das Gesetz in der kommenden Frühjahrssession verabschiedet werden kann.

Noch einmal CO2-Gesetz

Nachdem eine Mehrheit der Stimmbürger in der Abstimmung vom 13. Juni 2021 das CO2-Gesetz verworfen hat, unternimmt der Bundesrat einen nächsten Anlauf, ein Gesetz doch noch durchzubringen. Am 17. Dezember 2021 hat er die Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 eröffnet. Es dient dazu, den CO2-Ausstoss bis 2030 zu halbieren und damit das Klimaziel 2030 zu erreichen. An diesem Ziel hält er fest. Aber er verzichtet auf Instrumente, die mutmasslich zur Ablehnung der letzten Revision beigetragen haben wie eine Erhöhung des Treibstoffpreises und die Einführung der Flugticketabgabe. Die Vernehmlassung dauert bis 4. April 2022.

Mobility-Pricing konkretisiert sich

Der Bundesrat ist an seiner Sitzung vom 24. November 2021 vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) über den aktuellen Stand sowie die weiter vorgesehenen Schritte für Pilotprojekte mit Mobility-Pricing informiert worden (s. AR 49/2021). Aktuell liegen zehn Projektskizzen zu Pilotprojekten aus unterschiedlichen Regionen vor. Die Projekte fokussieren derzeit aber fast ausschliesslich auf den Strassenverkehr, was nicht im Sinne des Bundesrates war. Das Uvek beabsichtigt deshalb, in einem nächsten Schritt die Projektskizzen auf eine breitere Basis zu stellen und sie namentlich um zusätzliche ÖV-Elemente zu erweitern, damit der Einbezug der verschiedenen Verkehrsträger sichergestellt ist. Gleichzeitig werden Machbarkeitsstudien zu Pilotprojekten durchgeführt. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Das wird voraussichtlich dieses Jahr der Fall sein.

Neue Strassenfinanzierung gesucht

Ein wichtiges Thema ist die langfristige Sicherung der Strasseninfrastruktur und des Bundeshaushalts. Heute basiert die Finanzierung des Strassenwesens auf Bundesebene bekanntlich mehrheitlich auf der Mineralölsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag. Mit der geplanten zunehmenden Elektrifizierung des Fahrzeugparks in der Schweiz  wird diese Finanzquelle nach und nach weniger ergiebig und letztlich dereinst möglicherweise fast vollständig versiegen. Damit beispielsweise die Alimentierung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) – aus dem alle Belange des Nationalstrassenbaus und -unterhalts sowie die Agglomerationsverkehrsprogramme finanziert werden – langfristig gesichert werden kann, muss ein adäquater Ersatz für die Besteuerung der fossilen Treibstoffe gefunden werden. Ein weiterer Aspekt ist die Abschaffung der bisherigen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von Autos mit Verbrennungsmotoren und solchen mit Elektroantrieb. Obwohl die beiden Themen eng miteinander verknüpft sind, laufen diese Arbeiten im Astra respektive im Uvek unabhängig von den Arbeiten am Mobility-Pricing! Im Astra geht man davon aus, dass der Bundesrat sich im ersten Quartal 2022 zum aktuellen Stand äussern wird.

Mehr Tempo 30 und Carpooling 

Um die Anordnung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen innerorts zu erleichtern, schlägt der Bundesrat eine Anpassung der Signalisationsverordnung (SV) sowie der Verordnung des Uvek zu den Tempo-30-Zonen vor. Generell gilt auf den Strassen in Innerortsbereichen Tempo 50. Um davon abzuweichen, beispielsweise um eine Tempo-30-Zone einzurichten, braucht es heute ein Gutachten. Der Bundesrat schlägt nun vor, dass für die Anordnung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen auf das Gutachten verzichtet werden kann, was die vermehrte Errichtung von 30er-Zonen vereinfachen soll.

Im Weiteren soll Carpooling, also die gemeinsame Nutzung eines privaten Autos, gefördert werden. Dies soll passieren, indem ihnen besondere Rechte eingeräumt werden, beispielsweise durch die exklusive Benutzung von Fahrstreifen durch Fahrzeuge mit mehreren Insassen, was stellenweise wohl zwangsläufig zu einer Reduktion der normalen Fahrspuren führen wird. Neu soll deshalb ein Symbol «Mitfahrgemeinschaften» in die SV aufgenommen werden. Dieses zeigt ein Auto mit mehreren Insassen. Das Symbol soll auf einer Zusatztafel dem allgemeinen Fahrverbot, dem Fahrverbot für Motorwagen oder dem Signal «Busfahrbahn» beigefügt werden können. Das neue Symbol soll auch als Markierung am Boden auf Bus­streifen angebracht werden können, damit Fahrgemeinschaften diese auch nutzen können.

Die Vernehmlassung zu den Anpassungen der Signalisationsverordnung sowie der Verordnung des Uvek zu den Tempo-30-Zonen dauert noch bis 25. Februar 2022.

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