Vieles ist im Fluss

Auf den Jahresbeginn 2021 gibt es im Strassenverkehrsrecht einige Änderungen. Und manches ist in Vorbereitung.

Auch die Politik hat grossen Einfluss auf die Welt der Automobile.

Die Auswirkungen der eidgenössischen Wahlen von Oktober 2019 haben die Verhältnisse im Parlament auch nach den beträchtlichen Sitzgewinnen der Grünen und Grünliberalen bis jetzt nicht völlig verändert. Zwar setzte sich beim revidierten CO2-­Gesetz die grüne Sichtweise mit gütiger Mithilfe etlicher Bürgerlicher durch. Mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 zu halbieren. So segnete eine Mehrheit des Parlaments sowohl die vorgesehene Treibstoff- als auch die Flugticketabgabe ab. Allerdings ist noch ein Referendum hängig, dessen Frist am 14. Januar 2021 abläuft. Möglicherweise wird das Stimmvolk das letzte Wort haben.

Keine grossen Entscheidungen

Das Jahr 2020 wird verkehrspolitisch kaum in Erinnerung bleiben. Grosse Entscheidungen auf diesem Gebiet gab es keine. Es fanden keine verkehrspolitisch relevanten Abstimmungen statt, und auch für 2021 ist diesbezüglich nichts vorgesehen. Einzelne Vorstösse waren zwar zu verzeichnen. So hat es die grünliberale Zürcher Nationalrätin Tiana Angelina Moser noch einmal versucht, nachdem ihre erste ähnlich lautende Motion infolge Zeitablaufs als erledigt abgeschrieben worden war: Immer noch hängig ist nämlich ihre im Mai 2019 eingereichte Motion, mit der sie verlangt, dass die periodische Abgasprüfung auch Fahrzeuge mit dem elektronischen Abgasüberwachungssystem einschliesst. Aber sonst war es eher ruhig.

Trotzdem blieb die Verkehrspolitik im zu Ende gehenden Jahr ein steter Diskussionsgegenstand. Die zahlreichen Massenveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel bezeugten das. Sie zielten nicht zuletzt darauf ab, den motorisierten Strassenverkehr als grossen Verursacher des Klimawandels darzustellen. Dass er am Treibhausgasausstoss eine Mitverantwortung trägt, ist unbestritten. Ihn aber als Urheber zu bezeichnen, entspricht nicht den Tatsachen.

Bauliche Arbeiten

Die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes auf verschiedenen Abschnitten schreitet weiter voran, auch wenn 2021 keine Eröffnungen von Teilstücken geplant sind. Die Arbeiten für die Netzvollendung liegen in der Verantwortung der Kantone, das Bundesamt für Strassen (Astra) hat die Aufsicht. Auch beim Bau der zweiten Gotthardröhre verläuft alles nach Plan. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat die Plangenehmigungsverfügung erteilt. Im Frühjahr 2021 beginnen die Vorarbeiten für den Bau der Zugangsstollen bei den bekannten geologischen Störzonen – im Norden wie im Süden. Der Vortrieb der zweiten Röhre mit den beiden Tunnelbohrmaschinen – je eine von Norden und von Süden aus – ist ab 2024 vorgesehen.

E-Vignette wird kommen

Bei der Einführung der E-Vignette gab es noch Differenzen zwischen den beiden Räten. Diese wurden in der Dezember-Session 2020 behandelt. Die elektronische Vignette wird voraussichtlich Anfang 2022 eingeführt werden.

Multimodale Mobilitätsleistungen

Der Bundesrat hat Anfang Juli 2020 dem Uvek den Auftrag erteilt, eine Botschaft zur multimodalen Mobilitätsdienstleistung auszuarbeiten. Es geht  dabei darum, die Kombination unterschiedlicher Verkehrsmittel wie den öffentlichen Verkehr (ÖV), den Auto-, Taxi-, Velo- und Fussverkehr zu vereinfachen. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Mobilitätsangebote künftig untereinander vernetzt sind. Denn die Grundlagendaten über Verkehrsnetze, Verkehrsmittel und Vertriebssysteme sind heute in vielen Bereichen noch nicht zugänglich. Die Verknüpfung zwischen App-Entwicklern, Mobilitätsanbietern und anderen Dateninhabern erfolgt heute im Einzelfall und damit mit hohem Aufwand für die Beteiligten.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das Uvek beauftragt, eine Nationale Dateninfrastruktur Mobilität (Nadim) aufzubauen und in der Botschaft zur multimodalen Mobilität die Rechtsgrundlagen dafür zu erarbeiten. Der ÖV soll im Rahmen der multimodalen Mobilität eine wichtige Rolle spielen und einfach in multimodale Mobilitätsdienstleistungen eingebunden werden können. Die Botschaft wird der Bundesrat voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 verabschieden.

Veloweggesetz im Anflug

Am 10. September 2020 ist die Vernehmlassung zum Veloweggesetz abgelaufen. Momentan ist das Astra daran, die Antworten auszuwerten und die Botschaft zu diesem Gesetz auszuarbeiten. Den Bundesbeschluss über die Velowege, das heisst den direkten Gegenentwurf zur Initiative, hatten Volk und Stände am 23. September 2018 mit über 73 Prozent angenommen.

Umstritten wird wohl sein, wie weit sich der Bund finanziell beteiligen soll. Bis jetzt war dem Bund nur eine koordinierende Rolle zugedacht, für Bau und Finanzierung sollten weiterhin die Kantone zuständig sein. Doch jetzt möchte etwa der schweizerische Städteverband den Bund in die Pflicht nehmen, indem mehr Mittel aus dem Na­tionalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-­Fonds (NAF) zum Velo- und Fussverkehr fliessen sollen. Und der Dachverband Pro Velo Schweiz erwartet vom Bund, dass er sich im Rahmen der Agglomerationsprogramme stärker finanziell an der Veloinfrastruktur beteiligt. Voraussichtlich in der ersten Hälfte 2021 wird die Botschaft dem Bundesrat übergeben.

SVG-Anpassungen in Vorbereitung

Der Bundesrat hat im August 2020 ein Revisionspaket in die Vernehmlassung geschickt. Er schlägt in Erfüllung eines Parlamentsauftrags vor, mit der Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) die im Rahmen von Via sicura eingeführten Rasermassnahmen verhältnismässiger auszugestalten und so ungewollte Härtefälle zu vermeiden. Die Gerichte sollen neu im Einzelfall die konkreten Umstände prüfen und frei entscheiden können, welches Strafmass angemessen ist.

Ein weiterer Punkt ist das automatisierte Fahren. Die Assistenzsysteme der Fahrzeuge werden laufend verbessert. Künftig wird es möglich sein, mit einem Auto zu fahren, ohne dass die Lenkerin oder der Lenker das Fahrgeschehen permanent überwachen muss. Um auf solche Entwicklungen rasch reagieren zu können, soll der Bundesrat im Strassenverkehrsgesetz neu die Kompetenz erhalten, die konkreten Regelungen auf Verordnungsstufe zu erlassen. Die Vernehmlassung zum Revisionspaket endete am 12. Dezember 2020. Momentan wertet das Astra die Antworten aus, anschliessend wird die Botschaft vorbereitet.

Raumplanungsgesetz in der Beratung

Die Vorlage zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) befindet sich derzeit in der politischen Beratung. Der Bundesrat hat am 31. Oktober 2018 die entsprechende Botschaft verabschiedet. Nachdem der Nationalrat als erstbehandelnder Rat am 3. Dezember 2019 Nichteintreten beschlossen hat, wird die Vorlage nun in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) beraten. Diese hat am 16. Oktober 2020 Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Die Kommission anerkennt, dass im Bereich der Regelung des Bauens ausserhalb der Bauzonen ein Handlungsbedarf besteht. Sie beabsichtigt jedoch, den Entwurf des Bundesrats zu vereinfachen und die Komplexität der vorgeschlagenen Massnahmen zu reduzieren. Das Raumplanungsgesetz hat auch Auswirkungen auf die Strassen­infrastruktur.

Sachplan Verkehr

Am 15. September 2020 hat das Uvek die Anhörung und Mitwirkung zu Mobilität und Raum 2050 eröffnet, dem überarbeiteten Programmteil des Sachplans Verkehr. Den vorliegenden Entwurf von Mobilität und Raum 2050 hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) zusammen mit anderen Bundesämtern erarbeitet. Er ersetzt den Teil Sachplan Verkehr von 2006. Eine zentrale Erkenntnis, die der Programmteil formuliert, lautet: Die Verkehrsbewältigung wird – vor allem in den Agglomerationen und Kerngebieten – zunehmend komplexer. Verkehrsdrehscheiben können für diese verkehrstechnischen Herausforderungen ein Lösungsansatz sein, insbesondere auch für sogenannte Schnittstellenprobleme. Als Schnittstelle bezeichnet man den Bereich von Anschlüssen zwischen einer Nationalstrasse und dem lokalen Strassennetz. Hier treten häufig Staus und Verkehrsüberlastungen auf. Ausserdem sollen in Städten gezielt Parkplätze abgebaut und der Veloverkehr gefördert werden. Anhörung und Mitwirkung dauerten bis 15. Dezember 2020. Jetzt beginnt die Auswertung der Antworten. Voraussichtlich gegen Ende 2021 wird die bereinigte Fassung des Sachplans Verkehr dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.

Gletscher-Initiative

Auch die Gletscher-Initiative betrifft den Verkehr. Sie verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Auch sollen ab diesem Zeitpunkt in der Schweiz grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe (zum Beispiel Öl, Gas, Benzin oder Diesel) mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Bundesrat hält diese Formulierung für zu streng und setzt sich für eine mildere Formulierung ein. Auch er will eine Abkehr von fossilen Energien, trotzdem verzichtet er auf ein Verbot der Inverkehrsetzung fossiler Energieträger. Die Nutzung soll deshalb nur unter Vorbehalten vermindert werden.

Der Bundesrat hat den direkten Gegenentwurf (also auf Verfassungsstufe) zur Gletscher-Initia­tive Anfang September in die Vernehmlassung gegeben. Die Frist endete am 2. Dezember 2020.

Revidiertes Datenschutzgesetz

Mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes kommen wichtige Neuerungen auf Garagisten zu. Es werden unter anderem Informations- und Auskunftspflichten ausgebaut. Ebenso sind die vorgesehenen Sanktionen von einschneidender Natur. So können natürliche Personen neu mit einer Busse von bis zu 250 000 Franken (bisher 10 000 Fr.) bestraft werden, und es drohen persönliche strafrechtliche Konsequenzen für die fehlbaren Mitarbeiter. Ob das revidierte Datenschutzgesetz schon 2021 in Kraft tritt, steht noch nicht fest.

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