Für etwa 40 Prozent der Schweizer ist Leasing die bevorzugte Art, jedes Jahr ein neues Auto zu kaufen. Und das mit gutem Grund. Die Zinssätze zwischen null und fünf Prozent sind unschlagbar tief. Zudem können die Monatsraten sehr attraktiv sein dank der Aufrechterhaltung eines Restwerts. Ein Auto, das immer ein Traum zu sein schien, ist plötzlich wie von Zauberhand zum Greifen nahe, Leasing sei Dank. Trotzdem gibt es bei dieser Finanzierungsart einige Tücken. Es gibt gewisse Fallstricke, wenn unerwartete Ereignisse eintreten. Dazu die wichtigsten Merkpunkte.
Elemente des Leasing
Was ist denn Leasing überhaupt? Es ist ein gemischter Vertrag, der Elemente der Miete, des Verkaufs und des Konsumkredits enthält. Beim Leasingvertrag überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer den Vertragsgegenstand während einer fixen Vertragsdauer gegen Leistung der Leasingraten zur Nutzung. Leasing ist eigentlich ein Dreiecksgeschäft zwischen dem Leasingnehmer, der Autogarage und der Leasinggesellschaft. Dabei ist nicht der Leasingnehmer der Eigentümer des Fahrzeugs, wie oft fälschlicherweise angenommen wird, sondern die Leasinggesellschaft. Es gibt drei Arten. Bei der ersten Art muss das Auto am Ende der Leasingdauer zurückgegeben werden. Der Automobilist wird also nie Eigentümer des Autos. Es gibt zweitens den Vertrag mit der Möglichkeit, das Auto zu kaufen. Bei dieser Art hat der Automobilist die Möglichkeit, das Auto am Ende der Leasingdauer zurückzugeben oder Eigentümer zu werden, indem er den im Vertrag vorgesehenen Restwert bezahlt. Drittens gibt es den Leasing-Kauf. Dabei wird der Automobilist automatisch Eigentümer des Autos nach Ende der Vertragsdauer, ohne dass er noch etwas nachschiessen muss.
Leasing-Vertrag oder Konsumkredit
Beim Konsumkredit wird der Automobilist Eigentümer des Fahrzeugs, das er durch einen Dritten finanzieren lässt. Deswegen kann er mit dem Auto tun und lassen, was er will, er kann es etwa weiterverkaufen. Er wird nicht bestraft, wenn er vor dem vereinbarten Vertragsablauf den Kredit beendet, aber die verbliebenen Monatsraten samt Zinsen müssen bezahlt werden. Beim Leasing ist der Automobilist der Mieter des Fahrzeugs, was gewisse Pflichten mit sich bringt. Er darf das Auto nicht weiterverkaufen, auch nicht bei finanziellen Schwierigkeiten, und er muss eine Vollkaskoversicherung abschliessen. Zudem ist die Kilometerleistung beschränkt, bei deren Überschreitung zusätzliche Kosten entstehen. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird es richtig teuer. Beim Konsumkredit sind die Zinssätze höher, denn der Kreditgeber hat ein höheres Risiko zu tragen, da er ja nicht Eigentümer des Autos ist. Aber Achtung: Alle Kosten zusammengenommen, ist Leasing nicht zwingend weniger kostspielig. Man muss daher beide Kreditarten gut miteinander vergleichen mit Bezug sowohl auf die vereinbarten als auch auf die eventuell noch zusätzlich anfallenden Kosten. Zudem sind die Kosten für die Zinsen beim Leasing in der Steuererklärung nicht abzugsfähig, wohl aber beim Konsumkredit.
Rückgabe des Autos beim Leasing
Das Auto muss in gereinigtem Originalzustand zurückgegeben werden. Die normale Abnützung ist durch die Leasingrate abgegolten. Der Kunde muss nur für ausserordentliche Abnützung des Autos und selbstverschuldete Schäden einstehen. Bei der Rückgabe des Wagens wird ein Zustandsprotokoll erstellt. Ist zu befürchten, dass es zu Problemen bei der Rückgabe kommen könnte, sollte man die Möglichkeit nutzen, das Fahrzeug zuvor von einem unabhängigen Gutachter beurteilen zu lassen. Unter Umständen wird man nach Begutachtung des Wagens aufgefordert, verschiedene Formulare zu unterzeichnen. Dazu gehört auch das Mängelprotokoll. Man sollte sich nicht drängen lassen, dieses ohne sorgfältige Prüfung zu unterzeichnen. In manchen Fällen enthalten diese Dokumente Passagen, die einem später zum Verhängnis werden könnten, nämlich dann, wenn sie Klauseln zur Schuldanerkennung oder zur Kostenübernahme enthalten.
Vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs
Bei vorzeitiger Auflösung des Leasingvertrags werden sämtliche Monatsraten, also auch die schon bezahlten, über die ganze Vertragsdauer neu berechnet. Die Raten sind zu Beginn des Vertrags höher als gegen Ende der Vertragsdauer. Je kürzer die Vertragsdauer, umso höher die Kosten. Der Leasinggeber wird einen höheren Leasingzins in Rechnung stellen, denn bei einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags ist der Wertverlust des Autos, der in Leasingverträgen mit einem fixen Betrag über die ganze Vertragsdauer abgeschrieben wird, mit den ordentlichen Leasingraten noch nicht abgegolten. Aus diesem Grund muss der Leasingnehmer den Leasinggeber für die nicht abgedeckte Amortisation entschädigen. Zum Trost: Das Bundesgericht hat schon Fälle beurteilt und die von den Leasinggebern darin geforderten Entschädigungen als missbräuchlich beziehungsweise als zu hoch betrachtet. Bei Zweifeln ist es deshalb angebracht, sich an zuständiger Stelle zu erkundigen respektive die Höhe zu bestreiten.
Wie sieht es mit dem Restwert aus? Muss man damit rechnen, dass der Restwert bei der Rückgabe künstlich nach unten gedrückt wird?