Der Nationalrat hat die parlamentarische Initiative von Gregor Rutz (SVP/ZH) mit 105 gegen 78 Stimmen in der laufenden Session angenommen. Diese verlangt, dass auf Hauptverkehrsachsen innerorts generell Tempo 50 gilt und dieser Grundsatz nur aus Gründen der Sicherheit, insbesondere aber nicht durch Lärmschutzgründe umgangen werden kann. Bereits im Oktober 2017 hatte die nationalrätliche Verkehrskommission der Initiative mit 13 zu 10 Stimmen Folge gegeben, nicht aber die ständerätliche an ihrer Sitzung vom Januar 2018. Sie hatte die Initiative mit acht zu fünf Stimmen abgelehnt. Im zweiten Anlauf hatte die Verkehrskommission des Nationalrats der Initiative mit 15 zu 8 Stimmen Folge gegeben.
Gegen das Subsidiaritätsprinzip
In der Debatte versuchte Thomas Hardegger (SP/ZH) der Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem er ausführte, dass eine bundesrechtliche Regelung dem Subsidiaritätsprinzip fundamental widerspreche. Dieses sieht vor, dass die jeweils grössere gesellschaftliche oder staatliche Einheit nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen soll, wenn die kleinere Einheit dazu nicht in der Lage ist. Es treffe nämlich nicht zu, dass das Temporegime für Kantonsstrassen vom Bund aus diktiert und einheitlich geregelt werden müsse. Der Lärmschutz an Kantons- und Gemeindestrassen liege in der Hand der Kantone und Gemeinden. Nur so sei gewährleistet, dass die konkrete Situation vor Ort beurteilt werde. Es werde im Einzelfall überprüft, mit welcher Massnahme der Lärm am wirkungsvollsten reduziert werden könne.
Mit 80 Prozent gegen Tempo 30 generell
Thierry Burkart (FDP/AG) erinnerte in seinem Votum daran, dass das Stimmvolk bei der Abstimmung im März 2000 eine generelle Temporeduktion auf 30 km/h mit fast 80 Prozent abgelehnt hatte. Gleichzeitig brachte er das Argument der Gegner zu Fall, die behaupteten, die parlamentarische Initiative sei ein Verstoss gegen das Subsidiaritätsprinzip. Burkart erklärte, dass grundsätzlich die Festlegung der Tempolimiten eine Aufgabe des Bundes sei, die aus dem entsprechenden Gesetz und der Signalisationsverordnung hervorgehe. Vorgesehen sei, dass in Ausnahmefällen die Gemeinden davon abweichen können – mit Ausnahmefällen sei aber nicht eine generelle Tempo-30-Zone über das gesamte kommunale Gebiet gemeint. Ob die Initiative durchkommt, wird sich weisen. Aber klar ist, dass die rot-grün dominierten Städte keine Freude daran haben. Sie betrachten das als Eingriff in ihre Autonomie. Sie wollen bestimmen, welche Geschwindigkeit in ihren Städten gefahren werden soll. Am liebsten überall Tempo 30.Nachdem jetzt der Nationalrat in der Wintersession der Initiative zugestimmt hat, wird sich die ständerätliche Verkehrskommission mit dem Vorstoss voraussichtlich an ihrer Sitzung von 18.˚Februar 2019 befassen.