Nur wegen der Sicherheit

KEINE AUSNAHME Auf Hauptverkehrsachsen soll künftig generell Tempo 50 gelten. Reduktionen aus Lärmschutzgründen wären nicht mehr erlaubt.

Der Nationalrat hat die parlamenta­rische Initiative von Gregor Rutz (SVP/ZH) mit 105 gegen 78 Stim­men in der laufenden Session ange­nommen. Diese verlangt, dass auf Hauptverkehrsachsen innerorts generell Tempo 50 gilt und dieser Grundsatz nur aus Gründen der Si­cherheit, insbesondere aber nicht durch Lärm­schutzgründe umgangen werden kann. Bereits im Oktober 2017 hatte die nationalrätliche Verkehrs­kommission der Initiative mit 13 zu 10 Stimmen Folge gegeben, nicht aber die ständerätliche an ih­rer Sitzung vom Januar 2018. Sie hatte die Initiati­ve mit acht zu fünf Stimmen abgelehnt. Im zwei­ten Anlauf hatte die Verkehrskommission des Na­tionalrats der Initiative mit 15 zu 8 Stimmen Fol­ge gegeben.

Gegen das Subsidiaritätsprinzip
In der Debatte versuchte Thomas Hardegger (SP/ZH) der Initiative den Wind aus den Segeln zu neh­men, indem er ausführte, dass eine bundesrechtli­che Regelung dem Subsidiaritätsprinzip funda­mental widerspreche. Dieses sieht vor, dass die je­weils grössere gesellschaftliche oder staatliche Ein­heit nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen soll, wenn die kleinere Einheit dazu nicht in der Lage ist. Es treffe nämlich nicht zu, dass das Temporegime für Kantonsstrassen vom Bund aus diktiert und ein­heitlich geregelt werden müsse. Der Lärmschutz an Kantons- und Gemeindestrassen liege in der Hand der Kantone und Gemeinden. Nur so sei gewähr­leistet, dass die konkrete Situation vor Ort beurteilt werde. Es werde im Einzelfall überprüft, mit wel­cher Massnahme der Lärm am wirkungsvollsten reduziert werden könne.

Mit 80 Prozent gegen Tempo 30 generell
Thierry Burkart (FDP/AG) erinnerte in seinem Vo­tum daran, dass das Stimmvolk bei der Abstim­mung im März 2000 eine generelle Temporeduktion auf 30 km/h mit fast 80 Prozent abgelehnt hat­te. Gleichzeitig brachte er das Argument der Geg­ner zu Fall, die behaupteten, die parlamentarische Initiative sei ein Verstoss gegen das Subsidiaritäts­prinzip. Burkart erklärte, dass grundsätzlich die Festlegung der Tempolimiten eine Aufgabe des Bundes sei, die aus dem entsprechenden Gesetz und der Signalisationsverordnung hervorgehe. Vorge­sehen sei, dass in Ausnahmefällen die Gemeinden davon abweichen können – mit Ausnahmefällen sei aber nicht eine generelle Tempo-30-Zone über das gesamte kommunale Gebiet gemeint. Ob die Initi­ative durchkommt, wird sich weisen. Aber klar ist, dass die rot-grün dominierten Städte keine Freude daran haben. Sie betrachten das als Eingriff in ih­re Autonomie. Sie wollen bestimmen, welche Ge­schwindigkeit in ihren Städten gefahren werden soll. Am liebsten überall Tempo 30.Nachdem jetzt der Nationalrat in der Winter­session der Initiative zugestimmt hat, wird sich die ständerätliche Verkehrskommission mit dem Vor­stoss voraussichtlich an ihrer Sitzung von 18.˚Fe­bruar 2019 befassen.

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