EDITORIAL: VON WÜSTENFÜCHSEN, BÖCKEN UND GÄRTNERN

Wie an der Dakar-Rallye 2018, wirbelte auch die SKS-Klage Ende 2017 viel Staub auf. © zVg.

Was für ein Abenteuer Thierry Sabine da ins Leben gerufen hatte: ein Marathon-Rennen von Paris aus durch die Wüsten West- und Nordafrikas zur Hafenstadt Dakar am Atlantik im Senegal. Buchstäblich eine mörderische Angelegenheit – für Maschine und Mensch. Wir widmen dieser unbestritten legendärsten wie auch spektakulärsten Rallyeprüfung weltweit – auch wenn sie aus Sicherheitsgründen seit 2009 auf dem südamerikanischen Kontinent stattfindet, hat sie nichts von ihrem Nimbus eingebüsst – aus Anlass des 40-Jahr-Jubiläums einen vertieften thematischen Schwerpunkt. Was in all den Jahren an Abenteuern erlebt, Tragödien erlitten und Erfolgen erfahren wurden – füllt ganze Buchbände.

Über die Bücher beugt man sich aktuell auch bei der Amag, der Importeurin der Fahrzeugmarken VW, Audi, Škoda, Seat und VW-Nutzfahrzeuge in der Schweiz. Wobei das nicht ganz korrekt ist, denn über diese Bücher sind letztlich Juristen gebeugt, denn die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hatte am 29. Dezember vor dem Handelsgericht Zürich im Zusammenhang mit dem Dieselskandal rund um Volkswagen eine Schadenersatzklage in Vertretung von rund 6000 vermeintlich Geschädigten eingereicht. Laut SKS-Informationen sind sowohl der Volkswagen-Konzern in Wolfsburg (D) als auch die Schweizer Generalimporteurin Amag Group AG mit Sitz in Zürich die Beklagten. Die SKS, sie wird dabei von mehreren Schweizer Rechtsschutz-Versicherungen unterstützt, wirft den Beklagten vor, dass man die betroffenen Besitzer von Dieselautos aus dem VW-Konzern wegen der Manipulationen der Abgasanlage an ihren Wagen finanziell geschädigt habe. So hätten diese Autos nach Bekanntwerden der Manipulationen klar weniger Erlös erzielt als nicht vom Skandal betroffene.

In ihrer Reaktion auf die Klageeinreichung, sie war laut SKS noch vor Ende 2017 erfolgt, um eine Verjährung zu verhindern, schreibt die Amag, dass man «die Klage mit Unverständnis zur Kenntnis genommen hat». Die Amag verweist darauf, dass «die Occasionspreise der Dieselfahrzeuge des Volkswagen-Konzerns gleich oder besser sind als die der Mitbewerber». Dies sei von Branchenexperten (Eurotax/Auto-i-dat) bestätigt worden. Wie das letztlich beurteilt wird, bekanntlich kann man auf dem glatten Parkett der Juristerei eine Studie mit einer Gegenstudie entkräften, befinden die Richter. Wer will, kann ja die Probe aufs Exempel machen, er wird wohl die Resultate von Eurotax und Auto-i-dat bestätigt sehen. Was aber effektiv fast bizarr anmutet, ist der Umstand, dass die Amag jetzt zur Beklagten wurde. Bekanntlich ist die Importeurin ebenfalls Kundin von VW und wurde über die Trickserei beim Diesel zum selben Zeitpunkt wie die übrige Öffentlichkeit, im September 2015, informiert. So wird nun der Bock zum Gärtner gemacht.


 

 

INHALT

AR 01/02/2018

TITELTHEMA

4 – 7 Paris–Dakar: Abenteuer in der Wüste

8 – 9 Bernhard Russi: Der Skistar bei der Wüstenrallye

 

TESTS & FAHRBERICHTE

15 – 17 Toyota Land Cruiser: Test des Offroaders

18 – 19 Test Peugeot 5008: Der grosse Bruder des 3008?

20 – 21 Dacia Duster: Fahrbericht der Neuauflage

 

AUTO & HANDEL

3  Marktbericht: Autojahr 2017

 

POLITIK

10  Verkehrspolitische Vorschau: 2018

 

OCCASIONEN

11 Kia Picanto: Ratgeber

 

SPORT

24 – 25 Motorsportagenda

 

RUBRIKEN

27 Agenda, Leserbriefe, Impressum

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