VERBESSERUNGEN GEFORDERT

Der Schweizerische Fahrlehrerverband (SFV) ist mit den Vorschlägen des Astra zur Fahrausbildung bedingt einverstanden.

Könnte die Übung Fahrzeugbeherrschung auf nasser Fahrbahn dem Rotstift zum Opfer fallen? © SFV/ASMC

Was für ein Unterschied zu alten Zeiten. Wenn man den Schweizerischen Fahrlehrerverband (SFV) früher zu einem Thema um Stellungnahme bat, wurde man meist auf später vertröstet oder es hiess, der Vorstand habe sich noch keine Meinung gebildet oder die zuständige Ansprechperson sei gerade nicht erreichbar. Der SFV hatte eher das Image eines Verbands, der im Stand-by-Modus vor sich hin schlummerte. Dies hat sich mit dem Amtsantritt des neuen Geschäftsführers Daniel Menzi am vergangenen 1. September, er war früher bei Drive Swiss in Wohlen AG tätig, definitiv geändert. Jetzt geht man an die Öffentlichkeit, jetzt versucht man, Nägel mit Köpfen zu machen und will etwas bewegen. Und mit der Schlagzeile «Der Bundesrat nimmt mit den vorgeschlagenen Änderungen der Fahrausbildung künftig mehr tote Neulenker in Kauf» hat man natürlich die Aufmerksamkeit sicher.

Streitpunkte

Den Stein des Anstosses bildet die vom Bundesamt für Strassen (Astra) in die Vernehmlassung geschickte Vorlage «Revision der Führerausweisvorschriften», worin das Projekt «Optimierung der Fahrausbildung Opera-3» ziemlich Raum einnimmt. So hält das Astra in seinem Bericht zur Vernehmlassung fest, dass die Evaluation der Zweiphasenausbildung neben positiven Aspekten gezeigt habe, dass die Sicherheitseffekte der Weiterausbildungskurse (WAB) nicht in erwartetem Ausmass nachgewiesen werden könnten. Als Grund hierfür nennt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) die anspruchsvolle Umsetzung und den erst relativ späten Besuch der Weiterausbildungskurse. Deshalb solle die zweite Ausbildungsphase optimiert und besser auf die erste Ausbildungsphase abgestimmt werden. Zu diesem Zweck würden einige Kursinhalte gestrichen, andere gestrafft und Themen von der zweiten in die erste Ausbildungsphase verschoben. So könnte die Weiterausbildung von zwei Tagen auf einen Tag (sieben Stunden) verkürzt werden. Auch Nationalrat Ulrich Giezendanner (SVP/AG) und gleichzeitig Mitglied der nationalrätlichen Verkehrskommission kann der jetzigen zweitägigen Zweiphasenausbildung keinen Sinn abgewinnen und betrachtet einen Tag als genügend. Demgegenüber hält die vom SFV vorgestellte Studie, die von der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaft (ZHW) zur Zweiphasenausbildung erarbeitet wurde, unmissverständlich fest, dass mehr als genug Inhalte für vermutlich auch mehr als zwei WAB-Tage vorhanden wären.

Lernfahrausweis mit 17 Jahren

Ein weiterer Streitpunkt ist  die Erteilung des Lernfahrausweises neu mit 17 statt wie bisher mit 18 Jahren. Das Astra hält in seinem Bericht zur Vernehmlassung fest, dass übereinstimmende Erkenntnisse aus einigen europäischen Ländern (z. B. Österreich, Deutschland, Schweden) zeigten, dass das Anfängerrisiko erheblich gesenkt werden könne, je länger sich eine Person unter Aufsicht im Verkehr bewege und so unentbehrliche Erfahrungen in einem «geschützten Rahmen» erwerben könne. Dies leuchtet ein. Wer mit 17 Jahren den Lernfahrausweis erwirbt, hat eine längere Fahrpraxis bis zur Erlangung des Führerausweises als bisher, was sich auf die Verkehrssicherheit positiv auswirken müsste.

Dem widerspricht der SFV vehement. Denn weder Deutschland noch Frankreich noch andere Staaten kennten den Lernfahrausweis. Dort lerne man Auto fahren nur in der Fahrschule bis zur Prüfung. In der Schweiz lernten die Neulenker die ersten Strecken beim Fahrlehrer und hätten danach die Gelegenheit, privat die Routine zu holen in Begleitung von Personen, die im Besitz eines Führerausweises seien.

Für ihn ist der Vorschlag des Astra unbegreiflich, denn die vorgezogene Ausbildung könnte in der Schweiz  pro Jahr bis zu 80 000 junge unerfahrene Lenker in die ohnehin schon verstopften Strassen rauslassen und damit mehr Unfälle provozieren. Und der SFV fügt an, dass zahlreiche weitere Vorschläge des Astra ebenso für die Verkehrssicherheit bedrohlich seien. Sie könnten aber aus Platzgründen nicht aufgezählt werden (wie etwa der Vorschlag, dass Junglenker, die auf einem Auto mit Automatikgetriebe die Prüfung ablegen, auch handgeschaltete Autos fahren dürfen oder der Verzicht auf den direkten Zugang zur Handbremse für Begleitpersonen).

Schweizerische Realpolitik

Dass der SFV seine Interessen vertritt, ist verständlich und legitim. Denn ein Vernehmlassungsverfahren soll es ja den interessierten Kreisen ermöglichen, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Bei der Evaluation der verschiedenen Ansichten schält sich dann ein Kompromiss heraus, der von allen getragen werden kann. Das ist schweizerische Realpolitik. Dass dabei der SFV auch an die Interessen seiner Mitglieder denkt, ist ihm nicht zu verargen. Denn die Moderatoren der bisherigen zwei WAB-Tage sind grossmehrheitlich Fahrlehrer, die freilich eine Zusatzausbildung absolviert haben. Aber auch die Strassenverkehrsverbände dürften an der Kürzung auf einen WAB-Tag, wenn dieser Vorschlag denn durchkommen sollte, nicht allzu grosse Freude haben. Denn das bedeutete erhebliche Mindereinnahmen. Das Hemd steht einem noch immer näher als der Rock.

Anderseits muss es das Bestreben sein, die beste Lösung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mit vernünftigem finanziellen Aufwand zu finden. Denn je grösser die Verkehrssicherheit ist, umso weniger Unfälle sollten sich ereignen. Das heisst auch weniger Leid und tiefere volkswirtschaftliche Kosten.

Der Bundesrat wird dann abschlies­send über die zu treffenden Massnahmen  entscheiden.  Es ist zu hoffen, dass es diejenigen sein werden, die den anvisierten Erfolg, nämlich eine weitere spürbare Senkung der Zahl der Verkehrs­opfer bei vertretbaren Ausgaben, am ehesten zu erreichen vermögen.

Raoul Studer

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