UMWELTPLAKETTE KOMMT VON PARIS IN DEN GROSSRAUM GENF

Die Plakette zur Emissionenbekämpfung ist seit 17. Januar in Paris obligatorisch. Demnächst könnte sie mit Annemasse auch im Raum Genf eingeführt werden. Eine Analyse.

Die Crit'Air-Plakette ist in Paris (F) seit dem 17. Januar 2017 in Kraft. © zVg.

Der französische Staat kämpft seit mehreren Jahren gegen die Abgasbelastung des Individualverkehrs. «Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und zur Förderung abgasarmer Fahrzeuge hat die Umweltkonferenz 2014 als System zur Identifizierung der Autos die Umweltplakette mit der Bezeichnung ‹Crit’Air› beschlossen»,  schreibt das französische Umweltministerium in einem Communiqué.

Seit dem vergangenen 17. Januar gilt nun in Paris (F) die Regel, dass Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1997 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr dem Stadtzen-trum fernbleiben müssen. Die neueren Autos müssen je nach ihrem Alter und ihrer «Umweltfreundlichkeit» eine von sechs Plaketten tragen. In Paris ist das System permanent, aber in etwa 25 Stadtgebieten in ganz Frankreich wird es als Provisorium im Fall einer höheren Abgasbelastung angewendet. Die betreffenden Städte umfassen unter anderen Lyon und Grenoble, aber auch die Nachbarn im Grossraum Genf: Annemasse (rund 30 000 Einwohner) und Bonneville (12 000 Einwohner).

Ein wichtiges Detail für Schweizer Autofahrer: die Crit’Air-Plakette ist für alle Fahrzeuge obligatorisch, ob für französische oder helvetische. Erstehen kann man die Erlaubnis auf der Internetseite www.certificat-air.gouv.fr. Der Tarif beträgt 3.70 Euro, zu denen noch die Versandkosten addiert werden. Aber aufgepasst: Die Lieferzeit beträgt etwa 30 Tage. Die Plakette ist fälschungssicher (Code Datamatrix). Sie muss am Fahrzeug angebracht werden, wie die Schweizer Autobahnvignette, hat aber kein Verfalldatum und gilt so lange, wie sie lesbar ist. Es ist übrigens empfehlenswert, die Fahrzeugpapiere mitzuführen, falls man in eine Kontrolle geraten sollte.

Auch in anderen EU-Ländern

Frankreich ist mit den Schritten zur Abgasreduzierung nicht allein. Auch Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Schweden haben diese Art von Limitierungen eingeführt. Vor der Fahrt in diese Länder ist es also nützlich, sich auf der Seite www.urbanaccessregulations.eu zu informieren, in welchen Städten die Umweltgebühren anfallen.

Jedes Land verfügt über seine eigene Vignette, aber man tut gut daran, deren Kosten (und Lieferfristen) abzuklären. Bisher genügte es, vor der Fahrt ins Ausland die Strassenkarte zu studieren, aber künftig muss man sich auch darüber informieren, ob dem eigenen Wagen vor Ort überhaupt Zugang gewährt wird.

Situation in der Schweiz

In unserem Land wurden noch keine drastischen Massnahmen gegen die Emissionsspitzen getroffen. Wir empfehlen den Autofahrern aber, an Tagen mit hohen Abgaswerten nicht in Genf unterwegs zu sein, allerdings ist das nur eine Empfehlung. Schliesslich gibt es kein Warnsystem, das den Autofahrer nach dem Losfahren über die momentane Luftqualität informieren würde.

Die Frage wurde übrigens im Genfer Grossen Rat nach entsprechenden Vorstös-sen bereits diskutiert. Die kantonalen Gesetzgeber sahen nach dem Vorbild deutscher Lösungen einen Aktionsplan für die Luftreinhaltung vor, der für saubere Zonen im Stadtzentrum sorgen sollte. Der Plan hätte von 2012 bis 2014 realisiert werden sollen, mit entsprechend angepassten Gesetzen im Kanton und beim Bund. Daraus wurde aber nichts. Die Bundesverwaltung lehnte 2011 die Beauftragung entsprechender Studien ab und überliess das weitere Vorgehen den Kantonen. Und bei diesen setzte sich die Auffassung durch, dass der Aufwand nicht im vernünftigen Verhältnis zu den Resultaten stünde.

Ein neuer Ansatz

Es ist allerdings klar, dass sich Bund und Kantone angesichts der im Ausland eingeführten Lösungen neu engagieren werden, vor allem, was die Emission von Staubpartikeln anbelangt. Harmlos sind solche Vorstösse jedenfalls nicht, denn sie setzen relativ kurzfristig die Erneuerung des Fahrzeugbestands voraus, von den Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenhandel einmal ganz abgesehen.

Es gilt weiter festzuhalten, dass die betreffenden Massnahmen vor allem zulasten der Autofahrer gehen, während die Statistiken nur wenig zur Umweltbelastung durch die Industrie und durch die Heizungen in den städtischen Gebieten aussagen. Das gilt natürlich für unser Land genauso wie für die Nachbarstaaten. Jedenfalls sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass der Individualverkehr nicht der einzige Umweltsünder ist und dass er zu oft zum Sündenbock erklärt wird.

Die sechs von der Regierung Frankreichs eingeführten Crit’Air-Luftqualitätszertifikate. Diese Plaketten ermöglichen die Klassifizierung von Fahrzeugen nach der Höhe der Schadstoff­emissionen, dem Alter des Autos und dessen Motorisierung. Die Besitzer von weniger umweltbelastenden Fahrzeugen profitieren von Vorteilen etwa beim Parkieren oder im Falle von Zirkulationsbeschränkungen durch die Behörden.
© DR

René Hug

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