DAS GROSSE UNBEHAGEN

Immer neue Abgaben und Gebühren drohen den Autofahrern. Dagegen wehren sie sich. Und das zu Recht.

Autofahrer befürchten, dass in Zukunft neue Steuern und Abgaben (bsp. im Treibstoffsegment) auf sie zukommen.

Die Milchkuh-Initiative verlangt, dass nicht nur die Hälfte der Mineralölsteuer für die Belange der Strasse verwendet wird, sondern die gesamten Erträge aus der Mineralölsteuer. Doch die Initiative fordert noch zusätzlich etwas Weiteres, und das ist in der bisherigen Diskussion etwas zu kurz gekommen: Sie stipuliert in ihrem Initiativtext, dass die Einführung oder Erhöhung von Steuern, Abgaben oder Gebühren im Bereich des Strassenverkehrs dem fakultativen Referendum gemäss Artikel 141 der Bundesverfassung untersteht. Die heute bestehenden Steuern und Abgaben des Strassenverkehrs – wie die Mineralölsteuer, der Mineralölsteuerzuschlag, die Nationalstrassenabgabe sowie die LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) – wurden in die Form von Bundesgesetzen gegossen und unterstanden damit schon jetzt dem fakultativen Referendum. Insofern würde sich gegenüber dem heutigen Zustand nichts ändern. Hingegen müssten künftig auch Einführung oder Erhöhung von Abgabesätzen oder von Gebühren dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Damit will man mit einer Generalklausel künftige Abgaben erschweren. Es fragt sich, ob die im Initiativtext vorgesehene Regelung einen echten Fortschritt gegenüber dem heutigen Zustand bedeutet. Auf jeden Fall würde der administrative Aufwand für Bundesrat und Parlament zunehmen. Ob das besser ist, darüber liesse sich trefflich streiten.

Immer neue Abgaben

Die grosse Gefahr für Autofahrer lauert indes anderswo. Sie liegt nämlich in der Tatsache, dass er mit immer neuen Abgaben rechnen muss. Die vom Ständerat geplante und von der nationalrätlichen Verkehrskommission vorerst abgelehnte Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags von vier Rappen pro Liter dürfte früher oder später Tatsache werden. Die (elektronische) E-Vignette wird eines Tages ebenso realisiert werden. Bei der Diskussion um den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) hat der Ständerat nämlich dem Bundesrat den Auftrag erteilt, bis Ende 2017 eine Vorlage zur Einführung der E-Vignette vorzulegen. Verkehrsministerin Doris Leuthard zeigte sich offen: Alle seien froh, wenn das heutige Klebesystem abgelöst werden könne, sagte sie. Mit der E-Vignette ist auch die Hoffnung auf einen höheren Vignettenpreis verbunden. Denn es ist absehbar, dass sie mehr kosten wird als die heutige jährliche Nationalstrassenabgabe von 40 Franken. Gleichzeitig ist zu befürchten, dass damit die Grundlage für die Einführung von Road Pricing gelegt werden könnte. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Ungarn, Rumänien und die Slowakei die E-Vignette schon kennen.

(Abschnitt entfernt. Richtigstellung folgt.)

 

Von wegen gleich lange Spiesse

Es ist dieses latente und verständliche Unbehagen in automobilen Kreisen, das zur Lancierung der Initiative geführt hat. Und das zu Recht. So wird der Bahninfrastrukturfonds (BIF), der das Herz von Fabi (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) bildet, sowohl mit Geldern der Mineralölsteuer als auch der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe gesponsert, also aus Strassengeldern. Und das mit einer natürlichen Selbstverständlichkeit. Es wird von gleich langen Spiessen zwischen öffentlichem und privatem Verkehr gesäuselt, aber bezahlen sollen letztlich immer die Autofahrer. Deshalb tut es not, einmal einen Pflock einzuschlagen und einen Marschhalt einzulegen. Mit der Milchkuh-Initiative haben die Stimmbürger diese Möglichkeit.

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