Logo-Leuchtfeuer

Das Verbot von beleuchteten Logos an Fahrzeugen wurde aufgehoben. Wie sieht der rechtliche Rahmen für diese Technologie aus, welche Marken profitieren am meisten davon?

Hinterleuchtete Logos sind nichts Neues, und viele Fahrzeuge heben so die Zugehörigkeit zu ihrer Familie hervor. Vorne auf dem Kühlergrill oder der Motorhaube, hinten auf der Heckklappe oder dem Kofferraumdeckel. Dies gilt insbesondere für Rolls-Royce. Die Nobelmarke bietet als Option die Beleuchtung ihres Emblems, der berühmten Spirit of Ecstasy, an. Selbst in weniger exklusiven Fahrzeugklassen ist die Technik auf dem Markt. Die Elektrofahrzeuge von VW tragen hinterleuchtete Logos an Vorder- und Rückseite.

Wer jetzt denkt, das könne doch nicht die stimmen, hat einerseits Recht, liegt andererseits aber trotzdem falsch. In Europa wurde den Herstellern diese Möglichkeit des Fahrzeugdesigns bislang vom Gesetzgeber verwehrt. In den USA oder China hingegen dürfen Autos schon seit einiger Zeit mit beleuchteten Logos fahren. Dies erklärt, warum es in den USA nicht ungewöhnlich ist, einen VW ID 4 mit Leuchtlogo zu sehen.

Jetzt ändert sich dies aber. Denn seit 4. Januar 2023 haben Autohersteller, die ihre Fahrzeuge auf dem alten Kontinent verkaufen, einen Freibrief von den europäischen Behörden, um ihr Wappen leuchten zu lassen. Wobei der Begriff Freibrief nicht ganz zutreffend ist, denn wie üblich im Regulierungsverfahren für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen sind die Vorschriften in einen strengen Rechtsrahmen eingebettet, damit alle Aspekte der Verkehrssicherheit berücksichtigt sind.

Der Touareg ist der erste VW in Europa mit beleuchtetem Logo. Es wird nur auf der Rückseite angebracht und leuchtet in Rot.

Genau festgelegte Grenzen

Dieser Rechtsrahmen ist in den Änderungen der UN-ECE-Regelungen R48 und R148 klar definiert. In diesen Vorschriften werden die beleuchteten Embleme als (zusätzliche) Positionslichter des Fahrzeugs eingestuft. Sie tragen also dazu bei, dass Autos für andere Verkehrsteilnehmer besser zu erkennen sind, aber sie ermöglichen es dem Fahrer nicht, besser zu sehen. In den meisten Fällen werden die hintergrundbeleuchteten Logos aktiviert, sobald die Zündung eingeschaltet oder die Fahrgastzelle entriegelt wird. Dies hängt auch von dem vom Hersteller gewünschten Lichtspiel ab. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass in Europa das Anleuchten von Logos an parkierten Fahrzeugen bereits erlaubt war.

Die vom europäischen Gesetzgeber festgelegten Regeln beziehen sich in erster Linie auf die Grösse des beleuchteten Logos. Es darf nicht grösser als 100 Quadratzentimeter sein. Genauer gesagt, darf die Fläche, die von den Aussenkanten ­eines Emblems begrenzt wird, diese Grenze nicht überschreiten.

Bei runden Logos, wie sie von BMW, Mercedes-Benz, Nissan, Opel oder VW verwendet werden, darf somit der Durchmesser des Kreises bis zu 11.3 Zentimeter betragen. Das mag auf den ersten Blick ausreichend erscheinen, aber tatsächlich ist eine kreisrunde Scheibe dieser Grösse im Vergleich zur Vorderseite eines grossen Autos sehr klein. Aus diesem Grund wird der erste VW mit ­einem beleuchteten Logo in Europa, das Facelift des Touareg der dritten Generation, dessen Enthüllung kurz bevorsteht, nur auf der Rückseite ein hinterleuchtetes Emblem verwenden. Die Designer waren der Meinung, dass ein 11.3 Zentimeter grosses beleuchtetes Logo auf dem riesigen Frontgrill des SUV zu mickrig aussähe.

Premiere für den Tavascan

Noch vor dem Touareg war es der vor zwei Wochen vorgestellt Cupra Tavascan, der innerhalb des VW-Konzerns das Privileg hatte, hinterleuchtete Logos zu verwenden. Im Gegensatz zum VW-SUV zeigt der Tavascan diese nicht nur auf der Rück-, sondern auch auf der Vorderseite. Das dreieckige Cupra-Emblem eignet sich besonders gut für die gesetzlich festgelegten Regeln. Dreiecke sehen selbst auf der Vorderseite eines grossen Fahrzeugs mit einer Breite und einer Höhe von bis zu 14 Zentimetern nicht lächerlich aus. Mit seinem dreieckigen Logo, das drei Diamanten darstellt, könnte Mitsubishi auch von einem beleuchteten Logo auf seinen Produkten profitieren.

Das Konzept des Renault 5, das Luca de Meo 2021 bei der Vorstellung des Strategieplans Renaulution enthüllte, enthielt ebenfalls ein beleuchtetes Logo. Rauten sind dafür mit ihrer Form ebenfalls ideal, da ihre grosse Diagonale bis zu 20 Zentimeter und ihre kleine Diagonale bis zu zehn Zentimeter lang sein kann. Man kann zwar einwenden, dass die Frontseite eines Kleinwagens wie des R5 kein riesiges Wappen brauche. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die endgültige Serienversion des Franzosen ebenfalls auf die Technologie zurückgreifen wird.

Beleuchtete Schriftzüge verboten

Andere Marken profitieren weniger von den neuen Vorschriften. Der Porsche-Schriftzug auf der Rückseite des 911 könnte zwar beleuchtet werden – aber die Beleuchtung von Schriftzügen ist nicht erlaubt. Freigegeben sind nur Logos. Auch Modellnamen oder Logos für Sonderausführungen sind nicht zulässig. Als praktischer Effekt kommt hinzu: Im Fall von Porsche würde die Flächenbegrenzung die Grösse der Beschriftung auf eine Länge von etwa 20 und eine Höhe von etwa fünf Zentimetern reduzieren. Das ist zu klein.

Auf der anderen Seite scheinen Hersteller mit einem kleineren Logo im Rechteckformat durch die Vorschriften begünstigt zu werden. Audi ist mit seinen vier Ringen ein gutes Beispiel dafür, Dacia mit seinem neuen Kürzel DC ebenfalls.

Die Grösse des Logos ist allerdings nicht das einzige Kriterium, das der Gesetzgeber festgelegt hat. Um eine Einheit mit den anderen Lichtquellen am Fahrzeug zu bilden, darf das hinterleuchtete Logo nicht mehr als 7.5 Zentimeter von einer anderen Leuchte oder einem Scheinwerfer entfernt sein. Das bedeutet, dass es für die Hersteller unmöglich ist, die tradierte Fahrzeugbeleuchtung beizubehalten, bei der die beiden Scheinwerfer an den Enden der Fahrzeugfront angebracht sind. Die Lösung für die Verbindung von Scheinwerfern und Logo ist die Lichtleiste. Dies ist auch der Grund, warum alle oben genannten Serienfahrzeuge mit hinterleuchtetem Logo eine Lichtleiste aufweisen. Es ist davon auszugehen, dass diese Art von leuchtenden Signaturen, die bereits auf dem Vormarsch sind, in den kommenden Monaten und Jahren noch beliebter werden. Zu beachten ist auch, dass die Farbe des Logos mit der Farbe der Scheinwerfer oder Leuchten, die es umgeben, übereinstimmen muss. Es ist also nicht möglich, vorne rot und hinten blau leuchtende Logos zu verwenden. Als Farbe für das hinterleuchtete Logo ist hinten Rot gesetzt, vorne Weiss oder Gelb.

Maximal zwei leuchtende Logos

Als weitere Regel gilt, das maximal zwei Logos leuchten dürfen. Vermutlich werden sich die Hersteller in den meisten Fällen für die logische Konfiguration mit einem Logo vorne und einem Logo hinten entscheiden. Theoretisch wäre es aber auch möglich, eine Lichtsignatur mit zwei leuchtenden Emblemen am Heck oder zwei Emblemen an der Front zu entwickeln. Die Idee mag absurd klingen, aber der BMW M1 sah nicht zuletzt wegen seiner beiden – damals natürlich unbeleuchteten – Logos an der Rückseite sensationell aus.

Die Entwicklung der beleuchteten Logos ist technisch gesehen nicht kompliziert, da sie direkt von der enormen Arbeit profitieren, die Autoingenieure in den letzten Jahrzehnten an der Weiterentwicklung der Lichttechnik und dem damit verbundenen Einzug der LED-Technologie in die Fahrzeuge geleistet haben. Dennoch ist es für die Hersteller nicht so einfach, die Technologie in bereits bestehende Fahrzeugmodelle zu integrieren, da die Leuchtembleme einen gewissen Platz für das Licht selbst und auch ihr Steuergerät benötigen. Beim Touareg scheint VW dieses Problem gelöst zu haben, indem das Wappen in das breitere Lichtband integriert wurde.

Die grösste Herausforderung für die Hersteller besteht darin, Gesetzgeber, Ingenieure und Designer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Denn die strahlenden Signete müssen nicht nur alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und technisch machbar sein, sondern vor allem auch einen ästhetischen Mehrwert bieten. Werden hintergrundbeleuchtete Logos zudem im Übermass eingesetzt, sieht man sich sehr schnell an ihnen satt. 

Beleuchtete Logos in der Automobilgeschichte

Das Verbot leuchtender Logos galt in Europa nicht immer. Einer der ersten Hersteller, der sie verwendete, war der britische Autohersteller Wolseley, der seine Leuchtlogos von 1932 bis 1975, als das Unternehmen vom Markt verschwand, zu einer Art Markenzeichen machte. Auf der anderen Seite des Atlantiks war der Chrysler 300L aus dem Jahr 1965 eines der ersten US-Autos, das ein beleuchtetes Wappen trug. Mit diesem Gimmick konnte er sich von einem normalen 300er unterscheiden. 1986 führte dann der Mercury Sable den beleuchteten Kühlergrill ein. Aber das Logo leuchtete erst ein paar Jahre später auf, 1989 verdoppelte Mercury die Anzahl der Glühbirnen in seinem Kühlergrill auf vier und beleuchtete auch das Markenlogo. 1992 hatten die meisten Mercury-Modelle einen solchen Kühlergrill.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.