Fallstricke in den Ferien

REISEN Im Ausland drücken etliche ­Autofahrer so richtig aufs Gaspedal. Bleiben im Ausland begangene Verkehrsregelverletzungen wirklich ungeahndet? Wir klären auf.

Die Schweiz mit ihren teils strengen Verkehrsregeln kann gewisse Mitbürger leicht dazu verführen, es mit den Vorschriften lockerer zu nehmen, sobald sie im Ausland unterwegs sind. Im Ausland verübte Regelverstösse können den Verursacher auch bis in die Schweiz zurückverfolgen. Wer also vorhat, einen Roadtrip zu unternehmen oder einfach nur in die Ferien zu fahren, sollte den Tacho jederzeit gut im Auge behalten.

Werden die Schweizer Behörden über im Ausland begangene Regelverletzungen informiert?
Ja, wenn die Schweiz mit dem Staat, in dem die Verkehrsregelverletzung passierte, ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet hat. Die Schweiz und Frankreich etwa haben eine umfassende Vereinbarung abgeschlossen, welche insbesondere die automatische Übermittlung der Fahrzeugdaten bei einem Verstoss gegen die Verkehrsregeln mit-
hilfe des elektronischen Systems Eucaris vorsieht. Ferner ist eine Weitergabe auf Verlangen mit ­mehreren Nachbarstaaten geplant. Dazu gehören Deutschland, Österreich, Liechtenstein und die Niederlande.

Die Geschwindigkeitslimiten wurden im Ausland stark überschritten. Hat das auch Konsequenzen in der Schweiz?
Das Land, in dem der Regelverstoss verübt wurde, ist das einzige, das eine Busse verhängen kann – aufgrund des Souveränitätsprinzips. Es kann aber nicht den Führerausweis entziehen, wenn dieser in der Schweiz ausgestellt worden ist. Es kann folglich nur ein Fahrverbot auf seinem Territorium aussprechen. Die Schweizer Behörden wiederum können den Verursacher für einen im Ausland begangenen Regelverstoss nicht mit einer Busse belegen, aber sie können ihm den Führerausweis entziehen, da sie ihn ja ausgestellt haben. Das geschieht indes nur dann, wenn die Widerhandlung nach Schweizer Recht mindestens mittelschwer oder schwer war. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h auf französischen Autobahnen könnte die Polizei den Ausweis sofort entziehen und eine Weiterfahrt auf französischem Gebiet verbieten, bevor sie den Ausweis den Schweizer Behörden zustellt. Diese prüfen dann, ob die Widerhandlung schwer ist. Falls das zutrifft, entziehen sie den Führerausweis.

Was passiert, wenn ich die Busse im Ausland nicht bezahle?
Das könnte ins Auge gehen. Mit Ländern wie Frankreich, Österreich oder Liechtenstein gibt es Rechtshilfeabkommen. Das betroffene Land kann also die Schweizer Behörden ersuchen, die Busse beim Verursacher auf dem Rechtsweg einzutreiben. Existiert kein solches Rechtshilfeabkommen, sind die Folgen je nach Land verschieden. Sehr oft wird man dann in ein Fahndungssystem aufgenommen. Bei einem neuen Aufenthalt in dem betreffenden Land könnte die Polizei das Fahrzeug bis zur Bezahlung der Busse beschlagnahmen. Hinzu kommen in der Regel hohe Mahngebühren. Auch könnte man unter Umständen für einige Tage festgehalten werden. Es gibt Länder oder Städte wie Mailand (I), die private Inkassobüros damit beauftragen, die Busse einzutreiben. Wer mit solchen Inkassobüros schon in Kontakt gekommen ist, weiss, dass diese zu fast allem bereit sind, um die Bussen – und obendrein ihre meist exorbitant hohen Administrativkosten – einzukassieren.

Ausländische Behörden verlangen die Zusendung des Führerausweises. Soll ich das tun?
Die ausländischen Behörden haben absolut kein Recht, jemanden in der Schweiz dazu zu zwingen, denn ihnen fehlt die notwendige Hoheitsgewalt, ­einen Schweizer Führerausweis zu entziehen. Diese Aufforderung bezweckt zumeist, den Führer­ausweis in ihrer Datenbank aufzunehmen, um das Führen eines Fahrzeugs auf ihrem Hoheitsgebiet künftig zu untersagen. In einem derartigen Fall reicht es, den ausländischen Behörden eine Kopie des Führerausweises zu senden oder ihn zu scannen, mit dem Hinweis, man weigere sich, das Original zu schicken. In der Regel reicht das, um in Ruhe gelassen zu werden. Man wird dann benachrichtigt über das im betreffenden Land bestehende Fahrverbot.

Ich fahre in die Ferien und habe mein Auto bis unters Dach vollgepackt. Welche Risiken bestehen bei einem überladenen Fahrzeug?
Das Fahrzeug gilt als überladen, wenn die maximal zulässige Ladung (einschliesslich Fahrzeug­gewicht, Passagiere und Gepäck) überschritten ist. Das zulässige Gesamtgewicht steht im Fahrzeugausweis. Eine Überladung kann gravierende Folgen haben. Nicht nur kann es gefährlich sein, weil sich das Fahrverhalten des Autos verändert, es kann auch teuer werden. Bereits ab einem einzigen Kilo Übergewicht kann es eine Busse geben. Ihre Höhe hängt oft vom Ausmass des Übergewichts ab, sie kann entsprechend gesalzen ausfallen. Darüber hinaus blockieren die meisten Länder das Fahrzeug, bis das Gewicht auf das zulässige Mass reduziert ist. Um nicht an Ort und Stelle festzustecken, muss man einfach einen Teil des Gepäcks wegwerfen.

Darf man mit dem Lernfahrausweis ein Auto im Ausland fahren?
Im Prinzip ist der Lernfahrausweis national und erlaubt kein Fahren im Ausland. Einige wenige Länder erlauben es dennoch. Vor Antritt der Fahrt sollte man sich deshalb im betreffenden Land erkundigen. Wenn Zweifel bestehen, ist davon abzuraten. Wenn der Lernfahrausweis nicht anerkannt ist, kommt das einem Fahren ohne Führerausweis gleich. Dieser Gesetzesverstoss wird oft als schwere Widerhandlung angesehen und entsprechend hart geahndet. 

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